Erbrecht

  • Berücksichtigung der Kaufkraftentwicklung beim Niederstwertprinzip

    Für die Berechnung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen gilt § 2325 BGB: „§ 2325 Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen (1) Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird. (2) Eine verbrauchbare Sache kommt mit dem…

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  • Auslegung des Begriffs „gegen den Willen“ in einem Berliner Testament

    Bei einem Berliner Testament werden die gemeinsamen Kinder beim Tod des zuerst versterbenden Ehegatten faktisch enterbt. Um zu verhindern, dass die Kinder vor dem Ableben des überlebenden Ehegatten den Pflichtteil geltend machen, werden häufig sogenannte Pflichtteilsstrafklauseln im Testament vereinbart. Solche Pflichtteilsstrafklauseln regeln, dass derjenige, der seinen Pflichtteil bereits vor dem Tod des überlebenden Ehegatten geltend…

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  • Vermächtnis an behandelnden Arzt – wirksam oder nicht?

    Ein Vermächtnis zugunsten des behandelnden Arztes ist nicht automatisch wegen eines Verstoßes gegen die ärztliche Berufsordnung unwirksam. Die Testierfreiheit des Patienten hat Vorrang; Verstöße können aber auf berufsrechtlichem Weg sanktioniert werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 02.07.2025 – IV ZR 93/24). Was war geschehen? Ein Patient hatte in einem notariellen Vertrag – als Gegenleistung…

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  • Frist für die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses

    Pflichtteilsberechtigte haben gemäß § 2314 BGB gegen den bzw. die Erben einen Auskunftsanspruch über den Bestand des Nachlasses. Der Pflichtteilsberechtigte kann dabei wählen, ob ihm ein privat erstelltes Nachlassverzeichnisses ausreicht oder ob er auf einem notariellen Nachlassverzeichnis besteht: „(1) Ist der Pflichtteilsberechtigte nicht Erbe, so hat ihm der Erbe auf Verlangen über den Bestand des…

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  • Das Berliner Testament

    Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments. Es regelt die wechselseitige Erbeinsetzung der Ehepartner bzw. Lebenspartner und die Erbfolge nach dem Tod des zuletzt Versterbenden. Typischerweise setzen sich die Ehegatten in einem Berliner Testament gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, dass nach dem Tod des Letztversterbenden ein Dritter – in der Regel…

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  • Beerdigungskosten

    Beerdigungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Bestattung eines Verstorbenen entstehen. Sie umfassen insbesondere die Kosten für die Bestattungsart (z. B. Erd- oder Feuerbestattung), die Leistungen des Bestattungsunternehmens, Friedhofsgebühren, Sarg oder Urne, Grabstein, Trauerfeier, Todesanzeigen und ggf. Überführungskosten. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei den Beerdigungskosten um Nachlassverbindlichkeiten, die vom Erben zu tragen sind.…

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  • Die Ausschlagung im Erbrecht

    Die Ausschlagung im Erbrecht ermöglicht es dem Erben, eine Erbschaft nicht anzunehmen. Eine Ausschlagung kann insbesondere dann relevant sein, wenn der Nachlass überschuldet ist oder aus anderen Gründen persönlich unattraktiv erscheint. Die Ausschlagung führt dazu, dass die Erbschaft beim Ausschlagenden als nicht angefallen gilt (§ 1953 Abs. 1 BGB). Nach dem BGB gilt eine Erbschaft nicht nur…

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  • Verpflichtung zur Ablieferung eines Testaments durch einen Rechtsanwalt

    Wer nach dem Tod eines Erblassers sein Testament auffindet, ist verpflichtet, dieses an das Nachlassgericht abzuliefern (sofern Kenntnis vom Todesfall besteht). Das ergibt sich aus § 2259 Abs. 1 BGB: „Wer ein Testament, das nicht in besondere amtliche Verwahrung gebracht ist, im Besitz hat, ist verpflichtet, es unverzüglich, nachdem er von dem Tode des Erblassers…

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  • Auskunftsansprüche im Erbrecht

    Bei der Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche (z.B. Pflichtteilsansprüche) besteht regelmäßig das Problem, dass der Berechtigte keine Kenntnisse über die Zusammensetzung und den Wert des Nachlasses hat. Daher gibt es im Erbrecht eine Vielzahl von gesetzlichen Auskunftspflichten: Sofern die §§ 1922 bis 2385 BGB keinen speziell geregelten Auskunftsanspruch enthalten, kommt ggf. ein allgemeiner Auskunftsanspruch in Betracht, z.B.

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  • Tabellen: Typische Pflichtteilsquoten

    Die nachfolgenden Tabellen enthalten typische Pflichtteilsquoten des überlebenden Ehepartners bzw. der Kinder des Erblassers. Hierbei wird unterstellt, dass kein Scheidungsantrag gestellt wurde und alle Kinder noch leben, ansonsten können sich Änderungen ergeben. Erblasser ist unverheiratet / verwitwet Anzahl der Kinder gesetzliche Erbquote Pflichtteilsquote 1 1 1/2 2 1/2 1/4 3 1/3 1/6 4 1/4 1/8…

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