Die nachfolgenden Tabellen enthalten typische Pflichtteilsquoten des überlebenden Ehepartners bzw. der Kinder des Erblassers.
Hierbei wird unterstellt, dass kein Scheidungsantrag gestellt wurde und alle Kinder noch leben, ansonsten können sich Änderungen ergeben.
Erblasser ist unverheiratet / verwitwet
Anzahl der Kinder
gesetzliche Erbquote
Pflichtteilsquote
1
1
1/2
2
1/2
1/4
3
1/3
1/6
4
1/4
1/8
5
1/5
1/10
Erblasser ist verheiratet im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft)
Pflichtteilsquote des überlebenden Ehepartners
Der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehepartners beträgt im Falle des gesetzlichen Güterstandes (Zugewinngemeinschaft) unabhängig von der Anzahl der Kinder 1/2, der Pflichtteil damit 1/4.
Pflichtteilsquote der Kinder
Anzahl der Kinder
gesetzliche Erbquote
Pflichtteilsquote
1
1/2
1/4
2
1/4
1/8
3
1/6
1/12
4
1/8
1/16
5
1/10
1/20
Erblasser ist verheiratet (Gütertrennung vereinbart)
Pflichtteilsquote des überlebenden Ehepartners
Anzahl der Kinder
gesetzliche Erbquote
Pflichtteilsquote
1
1/2
1/4
2
1/3
1/6
3
1/4
1/8
4
1/4
1/8
5
1/4
1/8
Pflichtteilsquote der Kinder
Anzahl der Kinder
gesetzliche Erbquote
Pflichtteilsquote
1
1/2
1/4
2
1/3
1/6
3
1/4
1/8
4
3/16
3/32
5
3/20
3/40
Erblasser ist verheiratet (Gütergemeinschaft vereinbart)
Pflichtteilsquote des überlebenden Ehepartners
Im Falle der Gütergemeinschaft beträgt der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehepartners unabhängig von der Anzahl der Kinder 1/4 und der Pflichtteil 1/8.