Tabellen: Typische Pflichtteilsquoten

Die nachfolgenden Tabellen enthalten typische Pflichtteilsquoten des überlebenden Ehepartners bzw. der Kinder des Erblassers.

Hierbei wird unterstellt, dass kein Scheidungsantrag gestellt wurde und alle Kinder noch leben, ansonsten können sich Änderungen ergeben.

Erblasser ist unverheiratet / verwitwet

Anzahl der Kindergesetzliche ErbquotePflichtteilsquote
111/2
21/21/4
31/31/6
41/41/8
51/51/10

Erblasser ist verheiratet im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft)

Pflichtteilsquote des überlebenden Ehepartners

Der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehepartners beträgt im Falle des gesetzlichen Güterstandes (Zugewinngemeinschaft) unabhängig von der Anzahl der Kinder 1/2, der Pflichtteil damit 1/4.

Pflichtteilsquote der Kinder

Anzahl der Kindergesetzliche ErbquotePflichtteilsquote
11/21/4
21/41/8
31/61/12
41/81/16
51/101/20

Erblasser ist verheiratet (Gütertrennung vereinbart)

Pflichtteilsquote des überlebenden Ehepartners

Anzahl der Kindergesetzliche ErbquotePflichtteilsquote
11/21/4
21/31/6
31/41/8
41/41/8
51/41/8

Pflichtteilsquote der Kinder

Anzahl der Kindergesetzliche ErbquotePflichtteilsquote
11/21/4
21/31/6
31/41/8
43/163/32
53/203/40

Erblasser ist verheiratet (Gütergemeinschaft vereinbart)

Pflichtteilsquote des überlebenden Ehepartners

Im Falle der Gütergemeinschaft beträgt der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehepartners unabhängig von der Anzahl der Kinder 1/4 und der Pflichtteil 1/8.

Pflichtteilsquote der Kinder

Anzahl der Kindergesetzliche ErbquotePflichtteilsquote
13/43/8
23/83/16
31/41/8
43/163/32
53/203/40