Vita
Geboren in Köln
Abitur am Apostelgymnasium in Köln-Lindenthal
Wehrdienst bei der Luftwaffe
Ausbildung zum Bankkaufmann bei Delbrück & Co. Privatbankiers
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln
Studienbegleitende Nebentätigkeiten für Kreditinstitute (Delbrück & Co. Privatbankiers, Sal. Oppenheim)
Rechtsreferendariat in Köln, Bonn und New York City
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht mit Urheberrecht, Gewerblichen Rechtsschutz, Neue Medien und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln (Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Freshfields Bruckhaus Deringer
Seit 2009 als Rechtsanwalt tätig, davon mehrere Jahre als Syndikus in der Kreditwirtschaft
Seit 2015 „Master des Wirtschaftsrechts“ mit Schwerpunkt Kapitalmarktrecht und Verbraucherschutz (LL.M., Universität zu Köln)
Mitgliedschaften
Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein
Veröffentlichungen (Auswahl)
Beweislast für die Verzinsung von Darlehen unter nahen Verwandten (BKR 2024, 665)
Warnpflichten der Bank bei „Enkeltrick“ (mit Dr. Volker Lang, BKR 2024, 323)
Verwahrentgelt für Guthaben auf Privatgirokonten zulässig (EWiR 2024, 101-102)
Kündigung eines Prämiensparvertrages durch eine Sparkasse – Prämienstaffel bis zum 25. Sparjahr (VuR 7/2023, 260-261)
Zur Rückforderung von Kontoführungsgebühren wegen Unwirksamkeit der Zustimmungsfiktion in Banken-AGB – Übertragbarkeit der energieversorgungsvertragsrechtlichen Dreijahreslösung des BGH (EWiR 2022, 707-708)
Zum Zustandekommen eines Darlehensvertrags bei Streit über die Echtheit der Unterschrift des Darlehensnehmers (EWiR 2022, 37-38)
Zur Kündigung eines Darlehensvertrags wegen wesentlicher Verschlechterung bzw. Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers (EWiR 2020, 609-610)
Zu den Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung zu einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag (Kfz-Finanzierung) (EWiR 2019, 611-612)
Zum Ankauf von Lebensversicherungsverträgen zur Kündigung und Einziehung des Rückkaufswerts als Einlagengeschäft i. S. d. KWG (EWiR 2018, 609-610)
Zur Wirksamkeit einer formularmäßigen Bestimmung einer laufzeitunabhängigen „Kostenbeteiligung“ in Darlehensvertrag mit unter Marktpreisniveau liegendem Zins (EWiR 2018, 129-130)
Bankentgelte – Was dürfen Banken berechnen und was nicht? (BKR 2015, 397-407)
Umschichtungsempfehlung bei offenen Immobilienfonds muss lediglich vertretbar sein (GWR 2013, 444)
Unterzeichnung auf einem elektronischen Schreibtablett genügt nicht der Schriftform eines Verbraucherdarlehensvertrags (GWR 2012, 329)
Ersatz realisierter Verluste nach fehlerhafter Anlageberatung setzt vorherige Aufforderung zur Rückabwicklung voraus (GWR 2011, 90)
