Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Bei der Abrechnung nach dem RVG richten sich die anfallenden Gebühren nach dem Gegenstandswert (in gerichtlichen Verfahren auch „Streitwert“ genannt).
Wenn Sie Verbraucher sind, beträgt die Gebühr für eine Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 Euro netto (297,50 EUR brutto); für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 Euro (226,10 EUR brutto).
Abweichungen hiervon können in einer gesonderten Vergütungsvereinbarung geregelt werden.
Sollten Sie aufgrund geringen Einkommens und Vermögens nicht in der Lage sein, die voraussichtlich entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen, so haben Sie ggf. Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe. Bei Bedarf sprechen Sie uns hierauf an.