Unsere Kosten im Überblick
| Mandatsanfragen (per Telefon, Whatsapp oder E-Mail) | kostenfrei |
| Erstberatung (max. 1 Stunde) | 226,10 € inklusive Mehrwertsteuer |
| Weitere Vertretung (gerichtlich oder außergerichtlich) | Abrechnung nach RVG oder Vergütungsvereinbarung |
| Deckungsanfrage / Korrespondenz mit Rechtsschutzversicherung | kostenlos |
| Stundensätze für Beratung von Unternehmen | je nach Angelegenheit zwischen 200,- € bis 250,- € netto zuzüglich 19% Mehrwertsteuer |
Mandatsanfragen
Mandatsanfragen für eine Beratung oder Vertretung sind selbstverständlich unverbindlich und kostenlos. Sie können uns also telefonisch, per Whatsapp oder per E-Mail kontaktieren, ohne dass hierfür Anwaltsgebühren anfallen.
Somit haben Sie risikofrei die Möglichkeit, in Erfahrung zu bringen, was unsere Tätigkeit kostet und ob es sich in Ihrem konkreten Fall lohnt, sich durch uns vertreten zu lassen.
Gebühren entstehen erst bei Wahrnehmung eines persönlichen Erstberatungstermins in unserer Kanzlei oder nach entsprechender schriftlicher Beauftragung.
Kosten der Erstberatung
Für eine persönliche Erstberatung (max. 1 Stunde) berechnen wir eine pauschale Beratungsgebühr in Höhe von 190,- € zuzüglich 19% Mehrwertsteuer = 226,10 € brutto.
Dieser Betrag orientiert sich an § 34 RVG und wird regelmäßig durch Rechtsschutzversicherungen übernommen.
Wenn Sie uns nach der Erstberatung ein weitergehendes Mandat erteilen, wird die Beratungsgebühr hierauf angerechnet. Sie zahlen diese also nicht doppelt.
Rechtsschutzversicherung
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir für Sie kostenlos die notwendige Korrespondenz zwecks Abrechnung gegenüber der Versicherung.
Kosten der weiteren Vertretung
Eine weitere Vertretung (gerichtlich oder außergerichtlich) wird entweder nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach Vergütungsvereinbarung abgerechnet.
Links zu entsprechenden Kostenrechnern finden Sie hier.
Stundensätze für Beratung von Unternehmen
Für Unternehmen mit regelmäßigem Beratungsbedarf bieten wir Rahmenvereinbarungen mit Abrechnung nach Zeitaufwand an. Unsere Stundensätze liegen – je nach Angelegenheit – zwischen 200,- € bis 250,- € netto zuzüglich 19% Mehrwertsteuer.
Kostenerstattung durch Gegner
In gerichtlichen Verfahren können Sie von der Gegenseite die Erstattung sämtlicher Gerichtskosten und Anwaltskosten verlangen, wenn Sie den Prozess gewinnen (dies gilt nicht vor den Arbeitsgerichten in der ersten Instanz).
In außergerichtlichen Verfahren besteht ein Kostenerstattungsanspruch nur in bestimmten Konstellationen (z.B. bei Schuldnerverzug oder bei unverschuldeten Unfällen).
Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe
Sollten Sie aufgrund geringen Einkommens und Vermögens nicht in der Lage sein, die voraussichtlich entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen, so haben Sie ggf. Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe.
Falls Sie hierzu weitere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
