Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach Vergütungsvereinbarung.
Bei der Abrechnung nach dem RVG richten sich die anfallenden Gebühren in zivilrechtlichen Angelegenheiten nach dem Gegenstandswert (in gerichtlichen Verfahren auch „Streitwert“ genannt).
Sollten Sie aufgrund geringen Einkommens und Vermögens nicht in der Lage sein, die voraussichtlich entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen, so haben Sie ggf. Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe. Bei Bedarf sprechen Sie uns hierauf an.