Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema Inkasso und Zwangsvollstreckung. Haben Sie weitere Fragen? Sprechen Sie uns an.
Welche Forderungen können Sie für mich durchsetzen?
Wir setzen Geldforderungen jeder Art durch – ob aus Kaufverträgen, Dienstleistungsverträgen, Werkverträgen, Darlehen, Mietverhältnissen oder sonstigen Schuldverhältnissen. Dabei vertreten wir sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen.
Was kostet mich Ihre Beauftragung?
Befindet sich Ihr Schuldner in Verzug, muss er Ihnen die Kosten der Rechtsverfolgung einschließlich unserer Gebühren als Verzugsschaden ersetzen. Im Erfolgsfall tragen also nicht Sie die Kosten, sondern Ihr Schuldner. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Kosten.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Dies können wir leider nicht pauschal beantworten, weil dies von Art und Umfang Ihrer Versicherungspolice abhängt. Auf Wunsch klären wir aber gerne die Deckung mit Ihrer Versicherung.
Ab welchem Betrag lohnt sich die Beauftragung eines Anwalts?
Eine feste Untergrenze gibt es nicht. Auch bei kleineren Beträgen kann die anwaltliche Geltendmachung sinnvoll sein, weil ein Anwaltsschreiben eine deutlich höhere Wirkung erzielt als eine weitere eigene Mahnung. Wir beraten Sie im Vorfeld ehrlich, ob sich ein Vorgehen in Ihrem Fall wirtschaftlich lohnt.
Wie läuft ein Inkassomandat typischerweise ab?
Zunächst prüfen wir Ihre Forderung und die vorhandenen Unterlagen. Anschließend setzen wir dem Schuldner eine letzte Frist zur Zahlung. Zahlt der Schuldner nicht, beantragen wir einen gerichtlichen Mahnbescheid oder erheben Klage. Liegt ein vollstreckbarer Titel vor, leiten wir die Zwangsvollstreckung ein.
Was ist ein Mahnbescheid und wie lange dauert das Verfahren?
Der Mahnbescheid ist ein gerichtliches Verfahren zur schnellen Titulierung einer Geldforderung. Das Gericht prüft die Forderung dabei nicht inhaltlich. Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, erhalten Sie innerhalb weniger Wochen einen Vollstreckungsbescheid, aus dem Sie die Zwangsvollstreckung betreiben können. Legt der Schuldner Widerspruch ein, geht das Verfahren in ein reguläres Klageverfahren über.
Was passiert, wenn der Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht?
Dann wird das Verfahren auf Antrag an das zuständige Gericht abgegeben und als reguläres Klageverfahren fortgeführt. Anschließend muss die Forderung vor Gericht begründet werden. Auf Wunsch vertrete ich Sie auch im streitigen Verfahren vor Gericht.
Ich habe bereits einen Vollstreckungstitel. Können Sie trotzdem helfen?
Ja. Wir übernehmen auch Mandate, bei denen bereits ein Titel vorliegt – sei es ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid, ein gerichtlicher Vergleich oder eine notarielle Urkunde. Wir prüfen, welche Vollstreckungsmaßnahme in Ihrem Fall am erfolgversprechendsten ist, und setzen diese um.
Welche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gibt es?
Die wichtigsten Maßnahmen sind die Kontopfändung, die Lohnpfändung, die Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher, die Abnahme der Vermögensauskunft und die Zwangsvollstreckung in Immobilien. Welche Maßnahme sinnvoll ist, hängt von den Vermögensverhältnissen des Schuldners ab. Häufig kombinieren wir mehrere Maßnahmen, um den Druck zu erhöhen.
Was ist eine Vermögensauskunft?
Zahlt der Schuldner trotz Vollstreckungstitel nicht, können wir ihn über den Gerichtsvollzieher zur Abgabe einer Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung) zwingen. Der Schuldner muss dann unter Strafandrohung sämtliche Vermögenswerte offenlegen. Die Vermögensauskunft gibt uns Aufschluss darüber, wo pfändbares Vermögen vorhanden ist.
Kann ich auch Forderungen gegen Schuldner im Ausland durchsetzen?
Grundsätzlich ja, insbesondere innerhalb der Europäischen Union. Hier stehen vereinfachte Verfahren wie das Europäische Mahnverfahren zur Verfügung. Die Durchsetzung im Ausland ist allerdings aufwändiger und hängt stark vom jeweiligen Land ab.
Kann eine Forderung verjähren?
Ja. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist (§§ 195, 199 BGB). Nach Eintritt der Verjährung kann der Schuldner die Leistung verweigern. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln. Durch die Beantragung eines Mahnbescheids oder die Erhebung einer Klage wird die Verjährung gehemmt.
Was kann ich tun, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist?
Wenn der Schuldner aktuell über kein pfändbares Vermögen verfügt, ist die Forderung nicht verloren. Ein Vollstreckungstitel ist 30 Jahre lang gültig (§ 197 BGB). Wir können die Vermögensverhältnisse des Schuldners in regelmäßigen Abständen überprüfen und die Vollstreckung erneut versuchen, sobald sich die Lage ändert.
Wie kann ich Sie beauftragen?
Senden Sie uns eine kostenlose und unverbindliche Mandatsanfrage über unser Kontaktformular. Schildern Sie kurz, worum es geht, wer Ihr Schuldner ist und wie hoch die Forderung ist. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen. Ihre Anfrage unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
Muss ich zu Ihnen in die Kanzlei kommen?
Nein. Inkasso- und Vollstreckungsmandate lassen sich vollständig digital abwickeln. Sie können uns online beauftragen und uns die relevanten Unterlagen per E-Mail oder über unser Kontaktformular zukommen lassen. Selbstverständlich empfangen wir Sie nach vorheriger Terminvereinbarung auch persönlich.
Vertreten Sie mich auch bundesweit?
Ja. Eine regionale Zulassungsbeschränkung gibt es für Rechtsanwälte nicht. Wir vertreten Mandanten in ganz Deutschland. Soweit erforderlich, greifen wir für die Wahrnehmung auswärtiger Gerichtstermine auf Terminsvertreter vor Ort zurück.
Wie werde ich über den Stand meiner Angelegenheit informiert?
Wir informieren Sie über wesentliche Entwicklungen schriftlich oder telefonisch. Darüber hinaus können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihrer Angelegenheit bei uns erfragen.
