Auf dieser Seite finden Sie einige häufige Fragen und Antworten (FAQ) zu unseren Leistungen und zum Mandatsverhältnis.
Haben Sie noch eine weitere Frage? Sprechen Sie uns gerne an.
Übersicht
- Was kostet Ihre Tätigkeit?
- Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
- Muss ich vorab meine Rechtsschutzversicherung kontaktieren?
- Wie kann ich Sie beauftragen?
- Wie kann ich Sie am besten erreichen?
- Muss ich zu Ihnen in die Kanzlei kommen?
- Kann ich einen Termin online buchen?
- Kann ich auch als Unternehmen oder nur als Privatperson Mandant werden?
- Ich habe eine Klage erhalten, wie soll ich mich verhalten?
- Muss ich persönlich zu Gericht erscheinen?
- Was soll ich vor Gericht anziehen?
- Vertreten Sie mich auch bundesweit oder nur vor bestimmten Gerichten?
- Wer trägt die Kosten, wenn ich den Prozess gewinne oder verliere?
- Vertreten Sie auch Mandanten mit Wohnsitz im Ausland?
- Wie werde ich über neue Entwicklungen informiert?
- Kann ich das Mandat jederzeit beenden?
Was kostet Ihre Tätigkeit?
Hinweise zu den Kosten unserer Tätigkeit finden Sie hier.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Das kann man nicht pauschal beantworten. Es gibt z.B. vertraglich vereinbarte Wartefristen oder vom Rechtsschutz ausgeschlossene Rechtsgebiete. Ob Ihre Angelegenheit versichert ist oder nicht, können wir aber gerne kostenlos für Sie bei der Versicherung anfragen.
Muss ich vorab meine Rechtsschutzversicherung kontaktieren?
Wir klären für Sie kostenlos die Deckung durch Ihre Rechtschutzversicherung. Die Daten der Rechtsschutzversicherung können Sie entweder zum Beratungstermin mitbringen oder online übermitteln.
Sie dürfen Ihren Rechtsanwalt übrigens frei auswählen. Der Rechtsschutzversicherung ist es gesetzlich untersagt, Ihnen einen bestimmten Anwalt vorzuschreiben. Es gilt die gesetzlich garantierte freie Anwaltswahl, § 127 VVG.
Wie kann ich Sie beauftragen?
Wenn Sie noch nicht Mandant bei uns sind, bitten wir vorab um eine kurze telefonische oder schriftliche Anfrage. Wir prüfen dann vorab, ob wir Ihre Angelegenheit übernehmen können. Eine solche Anfrage ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Ihre Anfrage unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.
Zu Beginn vereinbaren wir üblicherweise ein Erstberatungsgespräch. In diesem klären wir dann, ob sich ein weiteres Vorgehen lohnt und welche Schritte hierfür notwendig sind.
Wie kann ich Sie am besten erreichen?
Sie erreichen uns am besten per Telefon, Whatsapp oder E-Mail.
Es kann natürlich auch vorkommen, dass wir telefonisch einmal nicht direkt erreichbar sind. In diesem Fall hinterlassen Sie uns bitte eine Rückrufbitte oder schreiben Sie uns eine kurze Nachricht. Wir melden uns dann so schnell wie möglich bei Ihnen. Für telefonische Rücksprachen bitten wir nach Möglichkeit um Vereinbarung eines Telefontermins.
Muss ich zu Ihnen in die Kanzlei kommen?
Wir empfangen Sie natürlich gerne nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich in unseren Kanzleiräumen. Eine Beauftragung ist aber ebenso online möglich. Diese Möglichkeit wird z. B. gerne von Bestandsmandanten genutzt. Sprechen Sie uns einfach an.
Kann ich einen Termin online buchen?
Ja, das ist möglich und auch sehr einfach. Klicken Sie hier, um zu unserer Online-Terminvereinbarung zu gelangen.
Kann ich auch als Unternehmen oder nur als Privatperson Mandant werden?
Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen.
Ich habe eine Klage erhalten, wie soll ich mich verhalten?
Wenn Sie eine Klage erhalten haben, klicken Sie bitte hier für weitere Informationen.
Muss ich persönlich zu Gericht erscheinen?
Das kann man leider nicht pauschal beantworten. Das Gericht kann grundsätzlich Ihr Erscheinen als Partei anordnen. In vielen Fällen können Sie sich aber auch durch Ihren Anwalt komplett vertreten lassen. Teilweise ist auch schon die Teilnahme an Gerichtsterminen per Videokonferenz möglich. Das hängt aber immer vom Einzelfall ab.
Was soll ich vor Gericht anziehen?
Wenn Sie gerne Anzug tragen, kommen Sie im Anzug. Wenn Sie kein Anzugträger sind, lassen Sie es. Niemand erwartet von Ihnen, dass Sie sich verkleiden.
Ihre Kleidung sollte aber einer Gerichtsverhandlung angemessen sein. Badehose und Hawaiihemd dürfen daher zu Hause bleiben (es sei denn, Sie heißen Thomas Magnum).
Vertreten Sie mich auch bundesweit oder nur vor bestimmten Gerichten?
Eine regionale Zulassungsbeschränkung gibt es für Rechtsanwälte nicht mehr. Ich darf Sie also – wie jeder andere Anwalt auch – in ganz Deutschland vertreten. Eine Ausnahme gilt für den Bundesgerichtshof in Zivilsachen. Dort ist nur eine kleine Anzahl örtlicher Kanzleien vertretungsbefugt.
Bei weiter entfernten Gerichtsterminen kommt es natürlich auch auf die Kosten-Nutzen-Relation an. Wenn es um etwas mehr geht, fallen die Reisekosten nicht so sehr ins Gewicht wie bei „kleineren“ Streitigkeiten. Unter Umständen greifen wir für die Wahrnehmung auswärtiger Gerichtstermine auf Kooperationspartner vor Ort zurück.
Wer trägt die Kosten, wenn ich den Prozess gewinne oder verliere?
Klicken Sie hier für weitere Informationen zum Thema Kostenerstattung.
Vertreten Sie auch Mandanten mit Wohnsitz im Ausland?
Grundsätzlich ja. In solchen Fällen müssen wir allerdings in jedem Fall auf vollständige Vorauszahlung sämtlicher Gebühren bestehen.
Wie werde ich über neue Entwicklungen informiert?
Wir informieren Sie über wesentliche Entwicklungen schriftlich oder telefonisch. Daneben haben Sie natürlich jederzeit die Möglichkeit, den aktuellen Stand Ihrer Angelegenheit zu erfragen.
Kann ich das Mandat jederzeit beenden?
Ja. Sowohl der Mandant als auch der Rechtsanwalt dürfen das Mandat grundsätzlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden (§ 627 BGB). Der Anwalt darf das Mandat allerdings nicht „zur Unzeit“ kündigen (z.B. kurz vor dem Verhandlungstermin).
