Kategorie: Bankrecht

  • Sparkasse muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen

    Wenn ein Kreditnehmer vorzeitig ein Darlehen zurückzahlen möchte, verlangt die Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht verlangt werden kann, wenn der Vertrag insoweit nicht ausreichend klar formuliert ist. Im entschiedenen Fall hatte ein Sparkassenkunde ein Immobilienverbraucherdarlehen aufgenommen. Er zahlte den Darlehensbetrag vorzeitig auf eigenen Wunsch…

  • Abhebung mit richtiger PIN belegt keine Autorisierung

    Abhebung mit richtiger PIN belegt keine Autorisierung

    Die Verwendung von Debit- und Kreditkarten ist nicht autorisiert, wenn die Karte ohne oder gegen den Willen des Karteninhabers eingesetzt wird. Für die Behauptung der Beklagten, dass die Abhebungen durch die Klägerin selbst autorisiert wurden, ist die Beklagte als Zahlungsdienstleisterin im Verhältnis zur Klägerin als Zahlerin darlegungs- und beweisbelastet. Alleine der Umstand, dass eine Abhebung…

  • Grobe Fahrlässigkeit bei telefonischer Weitergabe dreier TAN

    Grobe Fahrlässigkeit bei telefonischer Weitergabe dreier TAN

    Im Rahmen des Online-Bankings kann die telefonische Weitergabe dreier TAN den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit des Zahlungsdienstenutzers begründen, wenn sich diesem nach den Gesamtumständen des Falles geradezu aufdrängen musste, dass die Aufforderung zur Weitergabe der TAN nicht von dem Zahlungsdiensteleister stammen konnte. Bei der Anspruchshöhe eines Schadensersatzanspruchs des Zahlungsdiensteleisters gegen den Zahlungsdienstenutzer nach § 675v…

  • Erstattung missbräuchlicher Zahlungsvorgänge mittels Apple Pay

    Erstattung missbräuchlicher Zahlungsvorgänge mittels Apple Pay

    Wird ein Bankkunde in einer pushTAN-App zur Freigabe mit dem Text „Digitalisierung einer Karte“ oder auch „Registrierung Karte“ aufgefordert, so muss der Kunde nicht erkennen, dass es um die Einrichtung eines Zahlungssystems auf einem mobilen Endgerät der Herstellers Apple Inc. und damit die Freigabe einer Möglichkeit zu Kontoverfügungen geht, die nur von der Verfügungsgewalt über…

  • Zulässigkeit einer Zahlungsklage wegen nicht autorisierter Zahlungsvorgänge

    Zulässigkeit einer Zahlungsklage wegen nicht autorisierter Zahlungsvorgänge

    Nach § 675u S. 2 BGB muss der Zahlungsdienstleister, wenn der Betrag einem Zahlungskonto belastet worden ist, dieses Zahlungskonto zinsneutral wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte. Das schließt einen Zahlungsanspruch jedoch nicht aus. Ein solcher Zahlungsanspruch besteht zum einen, wenn das betreffende Konto…

  • Keine grobe Fahrlässigkeit bei verschlüsselter Aufbewahrung der PIN

    Keine grobe Fahrlässigkeit bei verschlüsselter Aufbewahrung der PIN

    Eine hinreichend verschlüsselt aufbewahrte PIN im Portemonnaie begründet keine grob fahrlässige Verletzung der Pflicht, die PIN vor unbefugtem Zugriff zu schützen. (AG München, Urteil vom 02.06.2023 – 142 C 19233/19)

  • Zu den Anforderungen an eine starke Kundenauthentifizierung

    Zu den Anforderungen an eine starke Kundenauthentifizierung

    Ein Schadensersatzanspruch der Bank gegen den Zahler ist gemäß § 675 v Abs. 4 Ziffer 1 BGB ausgeschlossen, wenn die Bank des Zahlers eine starke Kundenauthentifizierung im Sinne des § 1 Ziffer 24 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) nicht verlangt hat. Eine starke Kundenauthentifizierung im Sinne des § 1 Ziffer 24 ZAG verlangt im elektronischen Fernzahlungsverkehr eine…

  • Haftung des Bürgen für unautorisierte Zahlungsvorgänge

    Haftung des Bürgen für unautorisierte Zahlungsvorgänge

    Einwendungen des Zahlungsdienstnutzers aus der Rechtsbeziehung zu dem Zahlungsempfänger, mit denen er geltend macht, dass die Ansprüche des Zahlungsempfängers nicht oder nicht in der geforderten Höhe bestehen, werden von § 676b Abs. 2 Satz 1 BGB nicht erfasst. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungsdienstleister und Zahlungsempfänger identisch sind. Der Bürge muss die vom Zahlungsdienstnutzer als…

  • Kein Anscheinsbeweis für die Autorisierung einer Zahlungsanweisung bei PushTan-Verfahren

    Kein Anscheinsbeweis für die Autorisierung einer Zahlungsanweisung bei PushTan-Verfahren

    Das sog. pushTAN-Verfahren, in dem die TAN auf dem Mobiltelefon in einem anderen Programm (App) angezeigt wird, als demjenigen, das den Bankzugang ebenfalls mittels auf demselben Smartphone installierter BankApp (SecureGo-App) vermittelt, weist ein erhöhtes Gefährdungspotential auf, da eine Verwendung nur noch zweier Apps auf einem Gerät statt Nutzung getrennter Kommunikationswege erfolgt; es liegt deshalb keine…

  • Grobe Fahrlässigkeit bei einem Phishing-Vorfall

    Grobe Fahrlässigkeit bei einem Phishing-Vorfall

    Ein grob fahrlässiger Verstoß gegen die Pflicht, personalisierte Sicherheitsmerkmale nicht an Dritte weiterzugeben, liegt jedenfalls dann vor, falls sich der Zahlungsdienstnutzer beharrlich allen Hinweisen darauf verschließt, dass er nicht mit seinem Zahlungsdienstleister, sondern einem Dritten kommuniziert. (OLG München, Hinweisbeschluss v. 04.09.2023 – 19 U 1508/23 e)