Bank- und Kapitalmarktrecht
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Bank kündigt Darlehen – zulässig oder nicht?
Ein Darlehensvertrag ist ein sog. Dauerschuldverhältnis und kann daher ordentlich (also mit Kündigungsfrist) oder außerordentlich (also fristlos) gekündigt werden. Das Kündigungsrecht kann insoweit auch nicht ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Urteil vom 10.01.1980 Az. III ZR 108/78). In Darlehensverträgen (z.B. in Ratenkreditverträgen) werden die Voraussetzungen einer Darlehenskündigung regelmäßig vertraglich geregelt. Darüber hinaus bestehen zwingende gesetzliche Vorschriften,
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Die Anfechtung einer Kontopfändung durch den Insolvenzverwalter
Wird auf einen Vollstreckungstitel (zum Beispiel ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid) nicht freiwillig bezahlt, bleibt dem Gläubiger meistens nichts anderes übrig, als die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung bietet sich dann zum Beispiel eine Kontopfändung an. Doch selbst wenn die Kontopfändung erfolgreich ist, sollten sich Gläubiger darüber noch nicht zu früh freuen. Wenn
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Die Beratungshaftung des Darlehensvermittlers
Gewerbliche Vermittler von Immobiliardarlehen können gegenüber Verbrauchern bei Beratungsfehlern auf Schadensersatz haften, z. B. wenn Risiken im Zusammenhang mit einem kreditfinanzierten Immobiliengeschäft verharmlost werden. Eine Darlehensvermittlung im Rechtssinne liegt dann vor, wenn ein Unternehmer gegen Vergütung die Vermittlung eines Verbraucherdarlehensvertrages oder einer entgeltlichen Finanzierungshilfe übernimmt, die Gelegenheit zum Abschluss eines entsprechenden Vertrags nachweist oder beim
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Die Verjährung von Zinsen
Bei der Zwangsvollstreckung aus älteren Titeln stellt sich häufig das Problem der Verjährung von (titulierten) Zinsen. Titulierte Zinsen sind solche Zinsen, die in einem vollstreckungsfähigen Titel (zum Beispiel Urteil, Vollstreckungsbescheid) festgelegt sind. Zur Veranschaulichung soll folgender Beispielsfall dienen: Ein Beklagter wird vom Gericht zur Zahlung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig seit dem 15.01.2021. Der Urteilstenor
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Was ein Schuldanerkenntnis wirklich bedeutet
Was ist ein Schuldanerkenntnis? Ein Schuldanerkenntnis ist eine Möglichkeit für Gläubiger, sich eine Forderung gegenüber einem Schuldner von diesem dokumentieren zu lassen. Welche Arten von Schuldanerkenntnissen gibt es? Man unterscheidet im deutschen Recht zwischen zwei Arten von Schuldanerkenntnissen: Diese beiden Arten von Schuldanerkenntnissen haben unterschiedliche rechtliche Wirkungen. Fragen rund um ein Schuldanerkenntnis? Ob Sie ein
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Bank haftet nicht für betrügerisch veranlasste Echtzeit-Überweisung
Ein Zahlungsdienstleister haftet nicht für die Ausführung einer Echtzeit-Überweisung, wenn diese zwar betrügerisch veranlasst, jedoch vom Kontoinhaber per Photo-Tan-App autorisiert wurde. (LG Frankenthal, Urteil vom 24.10.2024 – 7 O 154/24)
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Keine Fahrlässigkeit bei Call-ID-Spoofing
Für einen verständigen, langjährigen Bankkunden ist die Nutzung einer ihm bekannten Nummer mit besonderem Vertrauen verbunden. Davon, dass die Möglichkeit besteht, eine fremde Nummer zu nutzen, dürfte der Durchschnittsbürger keine Kenntnis haben. (LG Köln, Urteil vom 08.01.2024 – 22 O 43/23)
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Auffällige Internetseite und spätabendlicher Anruf einer angeblichen Bankmitarbeiterin begründen grobe Fahrlässigkeit
Ein Kunde handelt grob fahrlässig, wenn er einen Betrugsversuch bemerken müsste, z.B. weil ihm bereits die Internetseite der Bank merkwürdig vorkommt und er spätabends von einer angeblichen Mitarbeiterin der Bank angerufen wird, welche ihm anbietet, ein Tagesgeldkonto zu eröffnen. (LG Lübeck, Urteil vom 3. Januar 2024 – 3 O 83/23)
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Grobe Fahrlässigkeit bei telefonischer Weitergabe von TANs
Der bloße Nachweis der Authentifizierung eines Zahlungsvorganges durch Verwendung von PIN und TAN genügt nicht für die unwiderlegliche Vermutung, der Zahler habe selbst die Zahlung autorisiert oder für sie nach § 675v BGB einzustehen. § 675w Satz 3 BGB erfordert vielmehr die Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalls im Rahmen richterlicher Beweiswürdigung gemäß § 286 ZPO.
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„Enkel-Trick“: Wie weit gehen die Schutzpflichten einer Bank?
Man wundert sich ja immer wieder, welche Betrugsmaschen immer noch funktionieren, obwohl darüber regelmäßig in den Medien berichtet wird. Etwa der berühmt-berüchtigte „Enkel-Trick“. Wobei der „Enkel-Trick“ meistens nichts mehr mit angeblichen Enkeln zu tun hat. Der Begriff hat sich aber für solche Fälle etabliert, in denen älteren Menschen von Betrügern haarsträubende Geschichten am Telefon aufgetischt
