Bank haftet nicht für betrügerisch veranlasste Echtzeit-Überweisung

Ein Zahlungsdienstleister haftet nicht für die Ausführung einer Echtzeit-Überweisung, wenn diese zwar betrügerisch veranlasst, jedoch vom Kontoinhaber per Photo-Tan-App autorisiert wurde.

(LG Frankenthal, Urteil vom 24.10.2024 – 7 O 154/24)