Ein Zahlungsdienstleister haftet nicht für die Ausführung einer Echtzeit-Überweisung, wenn diese zwar betrügerisch veranlasst, jedoch vom Kontoinhaber per Photo-Tan-App autorisiert wurde.
(LG Frankenthal, Urteil vom 24.10.2024 – 7 O 154/24)
Ein Zahlungsdienstleister haftet nicht für die Ausführung einer Echtzeit-Überweisung, wenn diese zwar betrügerisch veranlasst, jedoch vom Kontoinhaber per Photo-Tan-App autorisiert wurde.
(LG Frankenthal, Urteil vom 24.10.2024 – 7 O 154/24)