Kündigung eines Prämiensparvertrags durch die Sparkasse nach Erreichen der höchsten Prämienstufe zulässig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung zur Kündigung von Prämiensparverträgen fortgesetzt. Mit Urteil vom 17.10.2023 stellte der BGH nun klar, dass eine Kündigung durch die Sparkasse nach Erreichen der höchsten Prämienstufe auch dann zulässig ist, wenn in der abgedruckten Prämienstaffel weitere Sparjahre mit gleich bleibender Prämie abgedruckt wurden. Der Leitsatz der Entscheidung lautet: “Bei einem Prämiensparvertrag, bei dem die Prämien auf die Sparbeiträge stufenweise bis zu einem bestimmten Sparjahr steigen, ist das Recht der Sparkasse zur ordentlichen Kündigung nach Nr....