Der Ausdruck “Vertragswerte” begründet keine nachträgliche Vertragsänderung zu einer festen Vertragslaufzeit von 99 Jahren, da es ersichtlich am Rechtsbindungswillen fehlt, da nur allgemeine Informationen mitgeteilt werden.

(LG Hannover, Urteil vom 22.12.2022 - 4 S 5/21)