Kreissparkasse Eichsfeld: Auch das LG Mühlhausen hält Kündigungen von Prämiensparverträgen für rechtswidrig

Nachdem ich für mehrere Kunden der Kreissparkasse Eichsfeld gerichtlich gegen die Kündigungen ihrer Prämiensparverträge vorgegangen bin, hat das Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt in erster Instanz bislang durchweg entschieden, dass die Kündigungen unwirksam sind. Die Kreissparkasse Eichsfeld ist daraufhin in sämtlichen von mir begleiteten Verfahren in Berufung gegangen. Nun liegt uns ein erster Hinweisbeschluss des Landgerichts Mühlhausen zu dieser Thematik vor (LG Mühlhausen, Hinweisbeschluss vom 10.08.2022, Az. 1 S 37/21). Das LG Mühlhausen vertritt die Auffassung, dass das Urteil des AG Heilbad Heiligenstadt den Angriffen der Berufung vollumfänglich standhält....

10.10.2022

Unwirksame Zinsanpassungsklausel in Prämiensparvertrag

Bei S-Prämiensparverträgen ist eine von der Sparkasse gestellt Vertragsklausel, die die Ausgestaltung der - als solche wirksam vereinbarten - variablen Verzinsung der Sparkasse durch Aushang überlässt, unwirksam, da sie nicht das erforderliche Mindestmaß an Kalkulierbarkeit möglicher Zinsänderungen aufweist. (OLG Dresden, Urteil vom 13. April 2022 – 5 U 1973/20)

13.04.2022

Prämiensparvertrag: Ausweis weiterer Sparjahre führt zum Ausschluss der Kündigung

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in einer Entscheidung die Rechte von Sparern gestärkt und entschieden, dass der Abdruck einer Prämienstaffel in den Vertragsunterlagen ein vorzeitiges Kündigungsrecht der Sparkasse ausschließt (OLG Nürnberg, Urteil vom 29. März 2022 – 14 U 3259/20). Das gelte auch dann, wenn die höchste Prämie zwar nach 15 Jahren erreicht werde, die Staffel aber weitere Prämienzahlungen in den folgenden Jahren ausweise. Im entschiedenen Fall hatte der Vertrag folgenden Wortlaut:...

29.03.2022

Prämiensparvertrag - Vertragsdauer von "max. 25 Jahre" schließt Kündigung nicht aus

Eine Vertragsdauer von “max. 25 Jahre” beinhaltet keinen Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht gemäß Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen. (BGH, Verfügung vom 18. Januar 2022 – XI ZR 104/21)

18.01.2022

Prämiensparvertrag: Vertragsdauer von "max. 25 Jahre" schließt Kündigung nicht aus

Eine Vertragsdauer von “max. 25 Jahre” beinhaltet keinen Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht gemäß Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen. Das entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18.01.2022. (BGH, Verfügung vom 18. Januar 2022 – XI ZR 104/21)

18.01.2022

Prämiensparvertrag: Bundesgerichtshof verwirft weitere Zinsanpassungsklauseln

Ein weiteres Verfahren beim BGH betraf eine Musterfeststellungsklage gegen die Erzgebirgssparkasse (BGH, Urteil vom 24.11.2021, Az. XI ZR 461/20). Die Sparkasse verwendete hier unter anderem folgende Klausel: “Soweit nichts anderes vereinbart ist, vergütet die Sparkasse dem Kunden den von ihr jeweils durch Aushang im Kassenraum bekannt gegebenen Zinssatz. Für bestehende Spareinlagen tritt eine Änderung des Zinssatzes, unabhängig von einer Kündigungsfrist, mit der Änderung des Aushangs in Kraft, sofern nichts anderes vereinbart ist....

24.11.2021

Prämiensparvertrag: Laufzeit über 1188 Monate (99 Jahre) schließt Kündigung der Sparkasse aus

Enthält ein Prämiensparvertrag eine Regelung, wonach die Laufzeit 1188 Monate (99 Jahre) betragen soll, so kommt ein Kündigungsrecht nach § 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen nicht in Betracht. Das hat das OLG Nürnberg entschieden. (OLG Nürnberg, Urteil vom 16. November 2021 – 14 U 185/21)

16.11.2021

Prämiensparvertrag: Ausweis weiterer Sparjahre schließt Kündigungsrecht nicht aus

Einer Sparkasse steht nach Erreichen der höchsten Prämienstufe ein Recht zur ordentlichen Kündigung eines Prämiensparvertrages aus Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen zu. Ein Verzicht auf das Kündigungsrecht ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass in der schriftlichen Vertragsbestätigung eine Auflistung der Prämienhöhe über den Zeitpunkt des erstmaligen Erreichens der höchsten Prämienstufe hinaus vorgenommen wurde. (OLG Celle, Beschluss vom 18. Oktober 2021 – 3 U 140/21)

18.10.2021

Klausel "Die Spareinlage wird variabel z.Zt. mit .. % p.a. verzinst" ist unwirksam

Die in Prämiensparverträgen enthaltene Formularklausel “Die Spareinlage wird variabel z.Zt. mit .. % p.a. verzinst” ist nach § 308 Nr. 4 BGB unwirksam, weil sie nicht das erforderliche Mindestmaß an Kalkulierbarkeit möglicher Zinsänderungen aufweist. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2021 – XI ZR 234/20). In seiner Entscheidung befasste sich der BGH mit der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Sachsen e.V. gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig. Die Leitsätze der Entscheidung lauten:...

06.10.2021

Prämiensparvertrag - Unwirksamkeit einer Zinsänderungsklausel in Bezug auf die Ausgestaltung der Variabilität

Die in Prämiensparverträgen enthaltene Formularklausel “Die Spareinlage wird variabel z.Zt. mit .. % p.a. verzinst”, nach der bei objektiver Auslegung eine Änderung des Zinssatzes mit der Änderung eines Aushangs im Kassenraum der Musterbeklagten in Kraft tritt, ist in Bezug auf die Ausgestaltung der Variabilität nach § 308 Nr. 4 BGB unwirksam, weil sie nicht das erforderliche Mindestmaß an Kalkulierbarkeit möglicher Zinsänderungen aufweist. Eine ergänzende Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) von Prämiensparverträgen hinsichtlich der durch die (teilweise) Unwirksamkeit der Zinsänderungsklausel entstandenen Lücke ist auch im Rahmen einer Musterfeststellungsklage nach §§ 606 ff....

06.10.2021