Kreissparkasse Eichsfeld: Auch das LG Mühlhausen hält Kündigungen von Prämiensparverträgen für rechtswidrig
Nachdem ich für mehrere Kunden der Kreissparkasse Eichsfeld gerichtlich gegen die Kündigungen ihrer Prämiensparverträge vorgegangen bin, hat das Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt in erster Instanz bislang durchweg entschieden, dass die Kündigungen unwirksam sind. Die Kreissparkasse Eichsfeld ist daraufhin in sämtlichen von mir begleiteten Verfahren in Berufung gegangen. Nun liegt uns ein erster Hinweisbeschluss des Landgerichts Mühlhausen zu dieser Thematik vor (LG Mühlhausen, Hinweisbeschluss vom 10.08.2022, Az. 1 S 37/21). Das LG Mühlhausen vertritt die Auffassung, dass das Urteil des AG Heilbad Heiligenstadt den Angriffen der Berufung vollumfänglich standhält....