Prämiensparvertrag – Vertragsdauer von „max. 25 Jahre“ schließt Kündigung nicht aus

Eine Vertragsdauer von „max. 25 Jahre“ beinhaltet keinen Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht gemäß Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen.

(BGH, Verfügung vom 18. Januar 2022 – XI ZR 104/21)

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