Einer Sparkasse steht nach Erreichen der höchsten Prämienstufe ein Recht zur ordentlichen Kündigung eines Prämiensparvertrages aus Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen zu. Ein Verzicht auf das Kündigungsrecht ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass in der schriftlichen Vertragsbestätigung eine Auflistung der Prämienhöhe über den Zeitpunkt des erstmaligen Erreichens der höchsten Prämienstufe hinaus vorgenommen wurde.

(OLG Celle, Beschluss vom 18. Oktober 2021 – 3 U 140/21)