Prämiensparvertrag: Laufzeit über 1188 Monate (99 Jahre) schließt Kündigung der Sparkasse aus

Enthält ein Prämiensparvertrag eine Regelung, wonach die Laufzeit 1188 Monate (99 Jahre) betragen soll, so kommt ein Kündigungsrecht nach § 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen nicht in Betracht. Das hat das OLG Nürnberg entschieden.

(OLG Nürnberg, Urteil vom 16. November 2021 – 14 U 185/21)

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