Sinn und Zweck
Manche Sachen erlebe ich nicht so häufig. Frühe erste Termine zum Beispiel. Aber erst einmal einen Schritt zurück. Ein früher erster Termin wird in zivilrechtlichen Streitigkeiten vom Gericht bestimmt, nachdem der Kläger seine Klage eingereicht hat. Das ist aber eher die Ausnahme. Meistens ordnet das Gericht stattdessen ein schriftliches Vorverfahren an, d.h. die Anwälte schreiben erst einmal hin und her, bis alles „auf dem Tisch liegt“. Erst dann gibt es einen Verhandlungstermin....