Uns Juristen wird von rechtlichen Laien gerne nachgesagt, dass wir uns unnötig kompliziert ausdrücken. Ganz von der Hand zu weisen ist das nicht. Die Juristensprache treibt schon wirklich unterhaltsame Blüten.

Und damit meine ich nicht einmal lateinische Floskeln, sondern deutsche Wörter, die einem durchschnittlichen Bürger wahrscheinlich nur einmal im Leben begegnen (nämlich dann, wenn er Anwaltspost erhält).

Mein Highlight des Tages aus dem Schreiben eines Kollegen:

„Die beigeschlossene Honorarliquidation ist innerhalb vorbezeichneter Frist ebenso auf nebenstehendes Konto bei der Kreissparkasse … unter Angabe des Aktenzeichens zu zahlen.“

Herrlich. Ich finde, das Wort „beigeschlossen“ führt bei uns völlig zu Unrecht ein Schattendasein. Fragt man Google, ist damit übrigens Folgendes gemeint:



Kommt also offenbar aus dem österreichischen Raum. Die Ösis haben sowieso für viele Dinge die viel schöneren Begriffe. Man denke nur an „Schlagobers“ oder „Sackerl“.

Ich nehme mir ab jetzt auch vor, öfter Honorarliquidationen beizuschließen.