Wow. Nur etwa 1% der Gerichtsentscheidungen in Deutschland sind veröffentlicht, berichtet das Anwaltsblatt.

Da fällt einem automatisch die berühmte Spitze des Eisbergs ein.

Ich möchte nicht lamentieren, aber nach meinem Eindruck werden es perspektivisch noch weniger als 1%, wenn in der Justiz nicht viel schneller konsequent auf Digitalisierung umgestellt wird. Solange die Justizwachtmeister noch Papierberge durch die Gegend schieben und Urteile mit der Post an die Prozessbeteiligten verschickt werden, habe ich mäßig Hoffnung, dass die Veröffentlichungsquote signifikant zunimmt.

Kleines Schmankerl zum Stand der Digitalisierung in meinem heimischen Amtsgericht (Stand 2023):

Ein Gegner schickt eine Audiodatei elektronisch an das Gericht. Audiodateien kann der Wachtmeister aber leider nicht ausdrucken. Also bittet das Gericht um Übersendung einer CD. Gesagt, getan. Die CD geht dann erst einmal an das Thüringer Oberlandesgericht, zur Virenprüfung. Natürlich mit der Post. Hin und zurück.

Im Verhandlungstermin wird die Audiodatei dann auf zahnsteinfarbenen PC-Lautsprechern abgespielt. Während ich in Erinnerungen schwelge, wie ich das erste mal Doom auf einem Intel 80386er gespielt habe, probiert der Richter, den Gesprächsinhalt der Audiodatei irgendwie in die Akte zu bekommen. Die Lösung: Er nimmt sein Diktiergerät und hält es neben die Lautsprecher. Es gibt noch viel zu tun.