Schriftsätze an das Gericht - Aktenzeichen nicht zwingend erforderlich
Der Bundesgerichtshof hat in zwei jüngeren Entscheidungen klargestellt, dass es für die Einhaltung einer Frist ausreicht, wenn der Schriftsatz ordnungsgemäß bei Gericht eingeht, auch wenn der Schriftsatz versehentlich ein falsches gerichtliches Aktenzeichen enthält (BGH, Beschluss vom 20. Februar 2024 – VIII ZR 238/22; BGH, Beschluss vom 12. März 2024 – VI ZR 166/22). In den entschiedenen Fällen wurden zwei Berufungen zurückgewiesen, da entsprechende Schriftsätze der Berufungsführer aufgrund eines falschen Aktenzeichens erst nach Ablauf der jeweiligen Frist dem zuständigen Senat vorgelegt wurden....