Die türkische Richterin

Anwälte müssen sich an berufsrechtliche Vorschriften halten. Dazu gehört zum Beispiel, dass sich ein Rechtsanwalt bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten darf (§ 43a Abs. 3 Satz 1 BRAO). Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass der damalige Kammerpräsident bei unserer Vereidigung hierzu sinngemäß sagte: „Das dürfte denjenigen, die eine gute Kinderstube genossen haben, nicht weiter schwer fallen.“ Im Anwaltsblatt kann man nun über den Fall eines Anwalts lesen, der mit der Sachlichkeit offenbar doch Schwierigkeiten hatte....

25.04.2024

beA - Wann genau ist der Zeitpunkt des Empfangs?

Das Problem sitzt manchmal vor dem Computer, heißt es so schön. Möglicherweise ging dies auch den Richtern am Bundesgerichtshof durch den Kopf, als sie sich (wieder einmal) mit der Thematik “besonderes elektronisches Anwaltspostfach” (beA) auseinandersetzen mussten. Im besonderen elektronischen Anwaltspostfach gibt es die Möglichkeit eines elektronischen Empfangsbekenntnisses. Ein Anwalt, der z.B. ein Schriftstück vom Gericht über das beA erhält, hat dann die Möglichkeit, das Datum des Empfangs in einem eigenen Feld einzutragen und das elektronische Empfangsbekenntnis anschließend zurückzusenden....

16.04.2024

Die Spitze des Eisbergs

Wow. Nur etwa 1% der Gerichtsentscheidungen in Deutschland sind veröffentlicht, berichtet das Anwaltsblatt. Da fällt einem automatisch die berühmte Spitze des Eisbergs ein. Ich möchte nicht lamentieren, aber nach meinem Eindruck werden es perspektivisch noch weniger als 1%, wenn in der Justiz nicht viel schneller konsequent auf Digitalisierung umgestellt wird. Solange die Justizwachtmeister noch Papierberge durch die Gegend schieben und Urteile mit der Post an die Prozessbeteiligten verschickt werden, habe ich mäßig Hoffnung, dass die Veröffentlichungsquote signifikant zunimmt....

21.02.2024