Schriftsätze an das Gericht - Aktenzeichen nicht zwingend erforderlich

Der Bundesgerichtshof hat in zwei jüngeren Entscheidungen klargestellt, dass es für die Einhaltung einer Frist ausreicht, wenn der Schriftsatz ordnungsgemäß bei Gericht eingeht, auch wenn der Schriftsatz versehentlich ein falsches gerichtliches Aktenzeichen enthält (BGH, Beschluss vom 20. Februar 2024 – VIII ZR 238/22; BGH, Beschluss vom 12. März 2024 – VI ZR 166/22). In den entschiedenen Fällen wurden zwei Berufungen zurückgewiesen, da entsprechende Schriftsätze der Berufungsführer aufgrund eines falschen Aktenzeichens erst nach Ablauf der jeweiligen Frist dem zuständigen Senat vorgelegt wurden....

29.05.2024

Warum es keine gute Idee ist, seine Schriftsätze nur mit „Rechtsanwalt“ abzuschließen

Es kommt mitunter vor, dass Kollegen ihre Schriftsätze lediglich mit der Bezeichnung „Rechtsanwalt“ (also ohne Namenszusatz) abschließen. Besonders nervig ist dieser Brauch bei Sozietäten mit mehreren Anwälten. Dann darf der Empfänger erst einmal herumrätseln, mit wem er nun das Vergnügen hat. Woher diese schreckliche Unsitte herrührt, weiß ich auch nicht. Wahrscheinlich ist das ein klassischer Fall von „Das haben wir schon immer so gemacht“ (ohne den Unsinn zu hinterfragen). Dass diese Praxis gravierende Konsequenzen haben kann, musste kürzlich ein Einzelanwalt erfahren, der sich nun wahrscheinlich überlegt, ob er zukünftig nicht besser seinen „Friedrich-Wilhelm“ in Druckbuchstaben in die Signatur aufnimmt....

17.05.2024

Die türkische Richterin

Anwälte müssen sich an berufsrechtliche Vorschriften halten. Dazu gehört zum Beispiel, dass sich ein Rechtsanwalt bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten darf (§ 43a Abs. 3 Satz 1 BRAO). Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass der damalige Kammerpräsident bei unserer Vereidigung hierzu sinngemäß sagte: „Das dürfte denjenigen, die eine gute Kinderstube genossen haben, nicht weiter schwer fallen.“ Im Anwaltsblatt kann man nun über den Fall eines Anwalts lesen, der mit der Sachlichkeit offenbar doch Schwierigkeiten hatte....

25.04.2024

beA - Wann genau ist der Zeitpunkt des Empfangs?

Das Problem sitzt manchmal vor dem Computer, heißt es so schön. Möglicherweise ging dies auch den Richtern am Bundesgerichtshof durch den Kopf, als sie sich (wieder einmal) mit der Thematik “besonderes elektronisches Anwaltspostfach” (beA) auseinandersetzen mussten. Im besonderen elektronischen Anwaltspostfach gibt es die Möglichkeit eines elektronischen Empfangsbekenntnisses. Ein Anwalt, der z.B. ein Schriftstück vom Gericht über das beA erhält, hat dann die Möglichkeit, das Datum des Empfangs in einem eigenen Feld einzutragen und das elektronische Empfangsbekenntnis anschließend zurückzusenden....

16.04.2024

Die Spitze des Eisbergs

Wow. Nur etwa 1% der Gerichtsentscheidungen in Deutschland sind veröffentlicht, berichtet das Anwaltsblatt. Da fällt einem automatisch die berühmte Spitze des Eisbergs ein. Ich möchte nicht lamentieren, aber nach meinem Eindruck werden es perspektivisch noch weniger als 1%, wenn in der Justiz nicht viel schneller konsequent auf Digitalisierung umgestellt wird. Solange die Justizwachtmeister noch Papierberge durch die Gegend schieben und Urteile mit der Post an die Prozessbeteiligten verschickt werden, habe ich mäßig Hoffnung, dass die Veröffentlichungsquote signifikant zunimmt....

21.02.2024