Sebastian Hofauer

  • Das Amtsgericht Leverkusen, der chinesische Kaiser und der Hahn

    Das Amtsgericht Leverkusen hat in einer Entscheidung vom 27. Mai 2020 märchenhaft erklärt, wonach sich die Vergütung eines Rechtsanwalts für eine Beratungsleistung bemisst. Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 226,10 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.4.2019 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

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  • Muss ein Anwalt seinen Mandanten über die Höhe seiner Gebühren aufklären?

    Das System der Rechtsanwaltsgebühren ist kompliziert, jedenfalls wenn nach den gesetzlichen Gebühren abgerechnet wird (RVG). Es gibt Gebührentabellen, Gebührensätze, Geschäftsgebühren, Einigungsgebühren, Mehrvergleich, Auslagen usw. All diese Dinge sagen juristischen Laien regelmäßig nichts. Immer wieder kommt es zwischen Anwälten und Mandanten zum Streit, weil die Mandanten nach Abschluss einer Angelegenheit über die hohen Kosten überrascht sind.

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  • Wann verjährt der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution?

    Der Anspruch des Mieters auf Rückgewähr seiner Kaution verjährt innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt dabei gemäß § 199 Abs. 1 BGB, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Beispiel: Rückzahlungsanspruch besteht seit 2017 -> Verjährung tritt mit Ablauf des Jahres 2020 ein. Problematisch ist das Merkmal „Entstehung des Rückzahlungsanspruchs“. Hierzu

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  • Welche Fristen gelten bei der Nebenkostenabrechnung?

    Bei der Abrechnung von Nebenkosten gelten sowohl für Vermieter als auch für Mieter besondere Fristen, die beachtet werden müssen. Die Abrechnungsfrist des Vermieters Für den Vermieter gilt die Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2, Satz 3 BGB: „Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums

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  • Anerkenntnis, Versäumnisurteil oder einfach zahlen – wie beendet man einen Zivilprozess kostengünstig?

    Es kommt mitunter vor, dass der Beklagte in einem Zivilprozess nach Erhalt der Klageschrift einsieht, dass die Klage berechtigt ist. Dann stellt sich die Frage, wie man den Prozess kostenschonend beenden kann, um „mit einem blauen Auge“ herauszukommen. Hierfür bieten sich mehrere prozessuale Möglichkeiten an, die zum Teil unterschiedliche Kostenfolgen nach sich ziehen. Betroffen sind

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  • Schriftsätze kurz vor dem Verhandlungstermin – Die Wochenfrist des § 132 Abs. 1 S. 1 ZPO

    Es kommt in Zivilprozessen immer wieder vor, dass kurz vor dem mündlichen Verhandlungstermin Schriftsätze eingereicht werden. Wenn diese neue Tatsachen oder anderes neues Vorbringen enthalten, muss die Wochenfrist des § 132 Abs. 1 S. 1 ZPO gewahrt werden. Die Vorschrift lautet: „Der vorbereitende Schriftsatz, der neue Tatsachen oder ein anderes neues Vorbringen enthält, ist so

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  • Hilfreicher Artikel zum Thema Fristenberechnung

    Die Berechnung von rechtlichen Fristen kann immer wieder tückisch sein. Das gilt insbesondere für Rückwärtsfristen (z.B. Kündigungsfristen bei Laufzeitverträgen). Ich bin in diesem Zusammenhang auf einen sehr schönen Beitrag des Kollegen Klawon gestoßen: http://www.klawon.eu/fristen-berechnen.html Der Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber in meinen Augen trotzdem sehr anschaulich geschrieben.

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  • Fragen und Antworten zur Bürgschaft

    Die Bürgschaft ist eine beliebte Sicherheit zur Absicherung von Forderungen. Für den Bürgen kann eine Bürgschaft ein hohes finanzielles Risiko darstellen. In diesem Beitrag finden Sie einige wichtige Fragen und Antworten zur Bürgschaft. Was ist überhaupt eine Bürgschaft? Die Bürgschaft ist eine so genannte Personalsicherheit. In einem Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger,

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  • Terminsgebühr nach 3104 VV-RVG auch ohne anhängiges Verfahren möglich

    Die Entstehung einer Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG erfordert nicht notwendig ein bereits anhängiges Gerichtsverfahren. Auch Besprechungen, die auf die Vermeidung eines solchen Verfahrens gerichtet sind, können den Gebührentatbestand auslösen. Vorbemerkung 3 Abs. 3 vor Nr. 3100 VV RVG stellt klar, dass solche Besprechungen weder einer gerichtlichen Anordnung bedürfen noch unter Beteiligung des Gerichts

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