Was ist der Unterschied zwischen positiver und negativer Feststellungsklage?
Bei einer positiven Feststellungsklage begehrt der Kläger vom Gericht die Feststellung, dass ein bestimmtes Rechtsverhältnis besteht.
Bei einer negativen Feststellungsklage hingegen leugnet der Kläger das Bestehen eines bestimmten Rechtsverhältnisses.
Wo ist die negative Feststellungsklage geregelt?
Die negative Feststellungsklage ist (ebenso wie die positive Feststellungsklage) in § 256 ZPO geregelt:
„Auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, auf Anerkennung einer Urkunde oder auf Feststellung ihrer Unechtheit kann Klage erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis oder die Echtheit oder Unechtheit der Urkunde durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt werde.“
Wann besteht das notwendige Feststellungsinteresse?
Bei einer negativen Feststellungsklage entsteht das Feststellungsinteresse des Klägers regelmäßig aus einer vom Beklagten (nicht notwendig ausdrücklich) aufgestellten Bestandsbehauptung („Berühmen“) der vom Kläger verneinten Rechtslage (BGH, Urteil vom 29.04.2025 – XI ZR 140/23).
An welchem Gerichtsstand kann eine negative Feststellungsklage erhoben werden?
Der Gerichtstand einer negativen Feststellungsklage ist dort, wo die gegenläufige Leistungsklage zu erheben wäre, im Streitfall also am (Wohn-)Sitz des Klägers (vgl. OLG Celle, Urteil vom 26.02.2020, Az. 3 U 157/19; OLG Stuttgart, Urteil vom 02.07.2019, Az. 6 U 312/18; OLG München, Beschluss vom 22.06.2017, Az. 34 AR 97/17; AG Mönchengladbach, Urteil vom 16.07.2013, Az. 4 C 476/12; AG Dresden, Urteil vom 05.10.2011, Az. 104 C 3441/11).
Wie entscheidet das Gericht?
Wenn die negative Feststellungsklage Erfolgt hat, dann wird vom Gericht das Nichtbestehen des Rechtsverhältnisses festgestellt. Der Urteilstenor könnte dann z.B. wie folgt lauten:
„Es wird festgestellt, dass der Zahlungsanspruch in Höhe von 5.999,- €, dessen sich die Beklagte durch Mahnung vom 06.07.2024 und vom 02.08.2024 zu der Rechnungsnummer 12345 gegenüber dem Kläger berühmt, nicht besteht.“
Wenn das Gericht dagegen eine negative Feststellungsklage in der Sache abweist, dann wird dadurch auch im Umkehrschluss das Bestehen des Rechtsverhältnisses festgestellt.