Verkehrsrecht

  • Haftung für Schäden bei Rückgabe eines Leasingfahrzeugs

    Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs stellt sich regelmäßig die Frage nach der Haftung für Schäden und Abnutzungserscheinungen. Bei Leasingverträgen handelt es sich um Verträge besonderer Art mit mietrechtlichem Schwerpunkt. Der Leasingnehmer ist daher verpflichtet, das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Die entscheidende Frage ist dabei meist, ob Schäden auf normale Abnutzung oder auf übermäßigen Verschleiß…

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  • Citroën statt Porsche ist zumutbar

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte über die Frage zu entscheiden, ob einem Verkehrsunfallgeschädigten ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung zusteht, wenn ihm nach einem Unfall von einem Dritten als Ersatzfahrzeug ein Citroën statt einem Porsche zur Verfügung gestellt wird. Im zugrunde liegenden Fall hatte die Klägerin, eine GmbH, einen Porsche 911 von der A. GmbH geleast und ihrem…

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