Nachweis für Einbruchdiebstahl gegenüber der Hausratversicherung
Die Hausratversicherung deckt unter anderem Schäden ab, die durch einen Einbruchdiebstahl entstehen. Mitunter verweigern Versicherungen die Regulierung, weil ein Einbruchdiebstahl nicht schlüssig nachgewiesen worden sei. Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung noch einmal aufgezeigt, wie weit die Anforderungen an den Nachweis eines Einbruchdiebstahls gehen (BGH, Urteil vom 17.04.2024 – IV ZR 91/23). Der Versicherungsnehmer einer Hausratversicherung darf sich nach ständiger Rechtsprechung des BGH beim Nachweis eines bedingungsgemäßen Diebstahls versicherter Sachen auf Beweiserleichterungen berufen....