Sachmangel
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OLG Hamburg, Urteil vom 28.12.2005 – 14 U 85/04
Leitsatz Die Angabe eines Baujahrs eines Gebrauchtwagens durch den Verkäufer stellt auch neben dem Datum der Erstzulassung eine Beschaffenheitsangabe im Sinne des § 434 BGB dar. Ein nach dem 1. Oktober des Vorjahres hergestelltes Fahrzeug gehört in den Augen der beteiligten Verkehrskreise zum folgenden Baujahr und wird vom Verkehr entsprechend höher bewertet. Weicht das tatsächliche…
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BGH, Urteil vom 21.12.2005 – VIII ZR 49/05
Leitsatz Dass der Käufer eines Gebrauchtwagens nicht weiß, ob ein binnen sechs Monaten nach der Übergabe durch den Verkäufer aufgetretener Defekt des Fahrzeugs auf einen Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB zurückzuführen ist, entlastet ihn nicht von der Obliegenheit, dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, bevor er das Fahrzeug…
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LG Berlin, Urteil vom 20.12.2005 – 5 O 210/05
Leitsatz Der bloße Hinweis „Unfallauto“ in einem schriftlichen Vertrag stellt keine ausreichende Information des Käufers über vorhandene Unfallschäden dar. Ein solcher Hinweis ist wegen seiner Unbestimmtheit und Vieldeutigkeit als Bagatellisierung des wirklichen Unfallgeschehens anzusehen und nicht geeignet, die Aufklärungspflicht eines gewerblichen Verkäufers zu erfüllen. Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.503,50 Euro nebst…
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BGH, Urteil vom 23.11.2005 – VIII ZR 43/05
Leitsatz Normaler Verschleiß bei einem Gebrauchtwagen stellt grundsätzlich keinen Mangel dar. Zur Frage der fahrlässigen Beweisvereitelung durch den Käufer eines Gebrauchtwagens, der ein angeblich mangelhaftes Teil durch eine Werkstatt austauschen lässt, die das betreffende Teil nicht aufbewahrt, so dass es im Gewährleistungsprozess gegen den Verkäufer nicht als Beweismittel zur Verfügung steht. Tenor Die Revision des…
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OLG Schleswig, Urteil vom 04.11.2005 – 4 U 46/05
Leitsatz Eine Kraftfahrzeugwerkstatt handelt grob fahrlässig, wenn sie von einem Privatverkäufer ein Kfz, bei dem ein größerer Schaden in teilweiser Eigenreparatur beseitigt worden war, ohne eingehende Untersuchung ankauft. Zum Umfang der Aufklärungspflicht eines Privatverkäufers gegenüber einer Kraftfahrzeugwerkstatt. Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 25. Februar 2005 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6.…
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OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2005 – I-1 U 84/05
Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 24. März 2005 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger verlangt die Rückabwicklung eines Kfz-Kaufs. Die Beklagte, die mit importierten Geländewagen verschiedener Marken handelt, hatte in der Zeitschrift „Die…
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LG Köln, Urteil vom 19.10.2005 – 14 O 182/05
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung, auch Bankbürgschaft, in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages. Tatbestand Gemäß verbindlicher Bestellung vom 05.06.2004 kaufte der Kläger von der Beklagten einen Pkw VW-Golf, die Fahrleistung betrug 101.800 km, der Kaufpreis 9.770,- €. Am 24.01.2005…
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OLG München, Urteil vom 12.10.2005 – 15 U 2190/05
Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München II vom 16.02.2005 wird zurückgewiesen. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München II vom 16.02.2005 dahin abgeändert, dass der in Ziffer I. des Tenors aufgeführte Betrag von 21.382,53 Euro geändert wird in 22.582,53 Euro. Die Beklagte trägt die Kosten des…
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OLG Brandenburg, Urteil vom 23.09.2005 – 4 U 45/05
Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 03.02.2005 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam, Az.: 2 O 430/03, wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht…
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LG Düsseldorf, Urteil vom 22.09.2005 – 1 O 778/04
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin erwarb mit Kaufvertrag vom 24.05.2004 von der Beklagten einen Neuwagen der Marke Toyota-Avensis zum Kaufpreis von 26.000,00 €. Bereits kurz nach Übergabe des Fahrzeuges…