Sachmangel
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BGH, Urteil vom 14.09.2005 – VIII ZR 363/04
Leitsatz Ein Sachmangel der Kaufsache kann sich dem Käufer auch dann erst nach Gefahrübergang „zeigen“, wenn er ihn im Falle einer eingehenden Untersuchung schon bei der Übergabe hätte entdecken können. Die Vermutung, dass ein Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorgelegen hat, ist nicht schon dann mit der Art des Mangels unvereinbar, wenn der Mangel typischerweise jederzeit…
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OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.09.2005 – I-3 U 8/04
Leitsatz Gibt der Hersteller eines Fahrzeugs in dem Verkaufsprospekt sowie dem technischen Datenblatt an, dass das serienmäßig mit Reifen der Größe 195/65 R 15 ausgestattete Fahrzeugmodell X unter bestimmten vorgegebenen Bedingungen eine Höchstgeschwindigkeit von 202 km/h erreiche, so darf der Käufer prinzipiell darauf vertrauen, dass die angegebene Höchstgeschwindigkeit auch mit den vom Hersteller unter „wesentliche…
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OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.09.2005 – 4 U 163/04-32
Leitsatz PKW-Kauf: Zur Auslegung der Klausel „gekauft wie gesehen“. Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 13. Februar 2004 – 10 O 212/03 – wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 4.007,40…
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OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2005 – I-1 U 28/05
Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 18. Januar 2005 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,- EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in…
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.09.2005 – 1 W 17/05
Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 11. Februar 2005 abgeändert. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen des Beschwerdeverfahrens tragen der Kläger zu 13% und die Beklagte zu 87%. Gründe Die sofortige Beschwerde ist zulässig und in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang…
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OLG Schleswig, Urteil vom 18.08.2005 – 5 U 11/05
Leitsatz Ein Automobilunternehmen muss sich, wenn seine Niederlassung als Verkäufer im Fall von Gebrauchtfahrzeugen aus seinem Bereich den Verzicht auf eigene Untersuchung im Vertrauen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der mitgelieferten Informationen gestattet, das nicht mitgeteilte Wissen anderer Personen aus ihrem Bereich zurechnen lassen. Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 30. Dezember…
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LG Köln, Urteil vom 26.07.2005 – 28 O 70/05
Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.800,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Mai 2004 Zug um Zug gegen Rücknahme des Fahrzeugs W mit der Fahrzeugidentnummer: … abzüglich eines Betrages, der sich wie folgt berechnet: 0,07 € x (Kilometer gemäß Tachostand im Zeitpunkt der Rücknahme…
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BGH, Urteil vom 20.07.2005 – VIII ZR 275/04
Leitsatz Der Käufer einer mangelhaften Sache hat auch dann gemäß § 284 BGB Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, wenn er wegen des Mangels vom Kaufvertrag zurücktritt. Der Anspruch ist nicht gemäß § 347 Abs. 2 BGB auf den Ersatz notwendiger Verwendungen oder solcher Aufwendungen beschränkt, durch die der Verkäufer bereichert wird. § 284 BGB erfaßt…
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LG Bautzen, Beschluss vom 20.07.2005 – 2 O 339/05
Tenor Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Der Streitwert beträgt 17.446,55 EUR. Gründe I. Mit Kaufvertrag vom 06.05.2004 erwarb die Klägerin bei der Beklagten ein gebrauchtes Fahrzeug, Typ Audi A 2, 1,4 TDI, Gesamtfahrleistung laut Vorbesitzer 15.850 km zu einem Gesamtpreis von 16.900,00 EUR. In der verbindlichen Bestellung ist das Datum der Erstzulassung laut…
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OLG Brandenburg, Urteil vom 20.07.2005 – 4 U 17/05
Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 22. Dezember 2004 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden,…