Das Fernabsatz-Widerrufsrecht ermöglicht Verbrauchern, sich von einem online geschlossenen Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen zu lösen. Geregelt ist dieses Recht in den §§ 312g, 355 ff. BGB. Das Widerrufsrecht steht einem Verbraucher grundsätzlich bei allen Fernabsatzverträgen zu, also bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Internet, Telefon oder E-Mail geschlossen wurden.
Das Widerrufsrecht gilt nur im Verhältnis zwischen Verbrauchern und Unternehmern (§ 312g BGB). Wenn ein Unternehmer bei einem anderen Unternehmer bestellt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Wie lang ist die Widerrufsfrist?
Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage (§ 355 Abs. 1 BGB). Diese Frist beginnt gemäß § 355 Abs. 2 BGB bei Online-Bestellungen erst, wenn der Käufer die Ware erhalten hat, und zwar an dem Tag, an dem er oder ein von Ihnen benannter Dritter (nicht der Beförderer) die Ware in Besitz genommen hat.
Was passiert, wenn man keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten hat?
Die 14-Tages-Frist beginnt nur zu laufen, wenn der Verbraucher vom Unternehmer eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nach § 356 Abs. 3 BGB erhalten hat. Fehlt diese Belehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist: Denn nach § 356 Abs. 3 Satz 2 BGB erlischt das Widerrufsrecht spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Erhalt der Ware, wenn keine ordnungsgemäße Belehrung erfolgt ist.
Wird die Belehrung innerhalb dieser 12 Monate nachgeholt, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist erst mit Zugang der nachgeholten Belehrung.
Nach der Rechtsprechung können bereits kleinere Abweichungen von der gesetzlichen Musterbelehrung zur Unwirksamkeit führen.
Wie erkläre ich den Widerruf wirksam?
Der Widerruf muss eindeutig erklärt werden (§ 355 Abs. 1 Satz 3 BGB). Der Verbraucher muss seine Entscheidung, den Vertrag zu widerrufen, in einer eindeutigen Erklärung mitteilen. Dies kann z.B. erfolgen durch:
- E-Mail an den Verkäufer
- Brief oder Fax
- Ausfüllen eines Widerrufsformulars (falls vom Verkäufer bereitgestellt)
- jede andere eindeutige Erklärung (also auch telefonisch, was aber aus Beweisgründen nicht zu empfehlen ist)
Es genügt, wenn der Widerruf innerhalb der Frist abgesendet wird – der Zugang beim Unternehmer muss nicht mehr innerhalb der Frist erfolgen (§ 355 Abs. 1 Satz 5 BGB).
Man muss den Widerruf nicht begründen. Ein einfaches „Hiermit widerrufe ich den Kaufvertrag vom [Datum]“ ist ausreichend.
Welche Kosten trägt der Verbraucher beim Widerruf?
Grundsätzlich trägt der Unternehmer die Kosten der Rücksendung. Der Unternehmer kann aber nach § 357 Abs. 5 BGB verlangen, dass der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt, wenn der Unternehmer vor Vertragsschluss hierüber informiert hat.
Bei einem wirksamen Widerruf muss der Verkäufer bereits erhaltene Zahlungen zurückerstatten. Der Unternehmer ist verpflichtet, sämtliche Zahlungen, die er erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten für die Zusendung an den Käufer, spätestens binnen 14 Tagen zu erstatten (§ 357 Abs. 1 BGB).
Wann ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen?
Es gibt einige gesetzlich geregelte Ausnahmen vom Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 BGB). Das Widerrufsrecht besteht z.B. nicht bei:
- Versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (z.B. Kosmetika, Unterwäsche)
- Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind
- Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde
- Versiegelten Audio- oder Videoaufnahmen oder versiegelter Software, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
- Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten (mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen)
Bis wann muss ich die Ware zurücksenden?
Der Käufer muss auch die erhaltenen Waren unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung, zurückschicken. Bis dahin hat der Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf den Kaufpreis (§ 357 Abs. 4 BGB).
Was gilt bei digitalen Inhalten?
Bei Verträgen über die Lieferung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (z.B. Downloads, Streaming-Dienste), erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Käufer ausdrücklich zugestimmt hat und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert. Außerdem muss der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung gemäß § 312f BGB zur Verfügung gestellt haben (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB).
