Darlehensvertrag nach Insolvenz zu spät gekündigt
“Wer schießen will, der soll schießen und nicht quatschen“, das wusste schon Tuco in “Zwei gloreiche Halunken“. Das gilt sinngemäß auch für die fristlose Kündigung eines Darlehens: Kreditgebende Banken dürfen einen Darlehensvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen. Ein solcher wichtiger Grund kann z.B. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Darlehensnehmers sein. Die Bank darf sich jedoch in solchen Fällen mit der Kündigung nicht zu lange Zeit lassen, wie eine aktuelle Entscheidung des LG Heidelberg zeigt (Urteil vom 05....