Sachmangel

  • LG Münster, Urteil vom 04.10.2016 – 02 O 1/16

    Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin macht mit ihrer Klage Gewährleistungsansprüche gegen die Beklagte wegen eines Fahrzeugs geltend, welches vom sogenannten VW-Abgasskandal betroffen ist. Die Beklagte ist eine von der…

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  • LG Bonn, Urteil vom 30.09.2016 – 10 O 306/15

    Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 11.706,54 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.08.2015 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückübereignung des PKW N mit der eingestanzten Fahrgestellnummer &$$…, Motornummer … und eines N Austauschmotors für einen PKW N Typ …$$, Baujahr 1982. Es wird festgestellt,…

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  • LG Dortmund, Urteil vom 29.09.2016 – 25 O 49/16

    Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.064,58 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2016 Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Kraftfahrzeugs Skoda Yeti Ambition 4×4 103 KW 2.0 TDI, Fahrgestellnummer TM…, zu zahlen. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Abnahme des Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.…

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  • OLG Koblenz, Urteil vom 28.09.2016 – 10 U 53/16

    Leitsatz Ein Gespräch der Kaufvertragsparteien im Zuge der Vertragsanbahnung über die steuerliche Einordnung eines Fahrzeuges (hier: Pickup) als Pkw oder Lkw begründet nicht ohne weiteres eine Beschaffenheitsvereinbarung. Sie ist jedoch anzunehmen, wenn der Kaufinteressent angesichts divergierender Angaben zu der zulassungs- und steuerrechtlichen Einordnung in den ihm überlassenen schriftlichen Unterlagen die steuerliche Einordnung beim Verkäufer –…

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  • LG Bamberg, Urteil vom 19.09.2016 – 10 O 129/16

    Tenor I. Die Klage wird als derzeit unbegründet abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Beschluss Der Streitwert des Rechtsstreits wird bis zum 10.08.2016 auf € 44.279,80, auf die Zeit danach auf €…

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  • LG Essen, Urteil vom 16.09.2016 – 16 O 165/16

    Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.021,30 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.11.2015 Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeuges W, „T, mit der Fahrzeug-Ident-Nr.: … zu zahlen. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des vorgenannten Fahrzeuges in Annahmeverzug befindet. Die…

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  • LG Halle (Saale), Urteil vom 15.09.2016 – 5 O 66/16

    Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt von der Beklagten Rückabwicklung eines Pkw-Kaufvertrages. Der Kläger erwarb von der Beklagten mit Vertrag vom 29.04.2014 einen Pkw Skoda Octavia, wobei er eine…

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  • LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2016 – 2 O 72/16

    Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 39.276,12 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.03.2016 Zug-um-Zug gegen Übergabe des Fahrzeuges Audi A6 Avant 2.0 TDI, Fahrzeug-Ident-Nummer: XXX, zu zahlen. Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich seit dem 28.01.2016 mit der Rücknahme des vorgenannten Fahrzeuges in Annahmeverzug…

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  • LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2016 – 2 O 83/16

    Leitsatz Der Käufer eines vom sog. VW-Abgasskandal betroffenen PKW kann ohne Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten, weil ihm eine Nachbesserung gem. § 440 BGB unzumutbar ist und es sich bei dem Mangel nicht um eine bloß unerhebliche Pflichtverletzung i.S.v. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB handelt Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 26.559,85…

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  • LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 13.09.2016 – 4 O 1525/16

    Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. BESCHLUSS: Der Streitwert wird auf 24.068,29 € festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten über den Rücktritt von einem Pkw-Kaufvertrag im Zusammenhang mit dem sogenannten…

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