Neuwagen
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LG Bonn, Urteil vom 20.07.2016 – 9 O 350/15
Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 29.968,71 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.06.2015 sowie für vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten einen weiteren Betrag i.H.v. 1.358,86 EUR zu zahlen, beides Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des N T mit der Fahrgestellnummer #################. Es wird festgestellt, dass sich…
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OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016 – 28 W 14/16
Leitsatz Die beabsichtigte Klage einer Kundin, die im Jahre 2011 einen VW Polo mit einem Dieselmotor erworben hat, der vom sog. Abgasskandal betroffen ist, und die deswegen vom Hersteller – gegen Rückgabe des betroffenen Fahrzeugs – die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs verlangt, kann hinreichende Aussichten auf Erfolg haben. Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin…
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OLG Schleswig, Urteil vom 12.02.2016 – 17 U 66/15
Leitsatz Kommt es infolge der Verwendung eines vom Verkäufer eingeführten und nicht nachweisbar erläuterten Chiffrierkürzels in der Bestellung eines Neufahrzeugs zur Auslieferung eines 3-Türers, obgleich der Käufer von der Bestellung eines 5-Türers ausgegangen ist, kommt ein „Scheinkonsens“ als Unterfall eines Dissenses (§ 155 BGB) in Betracht. Konnte und musste der Verkäufer nach den gesamten Umständen…
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OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2016 – I-5 U 49/15
Leitsatz Eine Nacherfüllungsaufforderung i.S.v. § 323 Abs. 1 BGB ist bestimmt und eindeutig unter Benennung des genauen Inhalts des Nacherfüllungsverlangens zu formulieren; die bloße Aufforderung zu einer Erklärung über die Leistungsbereitschaft genügt nicht. Dem Verkäufer eines PKW ist die Möglichkeit zur eigenen Prüfung der behaupteten Mängel einzuräumen, wenn er ein diesbezügliches Interesse an eigenen Feststellungen…
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LG Berlin, Urteil vom 20.11.2015 – 12 O 79/15
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages zuzüglich eines Aufschlags von 10 Prozent vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Parteien streiten um Schadensersatz für die ausgebliebene Lieferung eines Neuwagens. Die Beklagte betreibt einen Automobilhandel in Berlin. Die Klägerin beabsichtigte…
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OLG Hamm, Urteil vom 15.10.2015 – 28 U 158/12
Leitsatz Rücktritt vom Neuwagenkauf: Zu konstruktiven Besonderheiten eines Porsche 911 Turbo Cabriolet bei Regennässe in Abgrenzung zu einem Sachmangel. Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 3. Juli 2012 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann…
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OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2015 – 28 U 165/13
Leitsatz Zur Abgrenzung eines Sachmangels zu bloßen konstruktiven Besonderheiten einer Kaufsache (hier: Satteltank eines Porsche Turbo S Cabriolet mit eingeschränkter Anzeige der restlichen Kraftstoffmenge). Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 28.08.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 24. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist…
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OLG Hamm, Urteil vom 09.06.2015 – 28 U 60/14
Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – das am 19.03.2014 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum (Einzelrichter) abgeändert. Die Beklagte bleibt verurteilt, an die N GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer B, B2 und B3, Servicecenter C, … C 62.581, 65 EUR nebst Zinsen in Höhe von…
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OLG München, Urteil vom 22.04.2015 – 7 U 2536/14
Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 28.04.2014, Az. 14 HK O 2821/12, ergänzt durch die Beschlüsse vom 24.07.2014 und 25.08.2014, wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, einschließlich der Kosten der Nebenintervention. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Gegenseite…
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BGH, Urteil vom 25.03.2015 – VIII ZR 38/14
Leitsatz Der Käufer eines Fahrzeugs, welches er kaskoversichert hat, ist nach Untergang der Sache zur Herausgabe einer verbleibenden Bereicherung im Sinne des § 346 Abs. 3 Satz 2 BGB nur insoweit verpflichtet, als er etwas erlangt hat, was er herausgeben könnte. Dies ist bei einer vom Kaskoversicherer verweigerten Genehmigung der Abtretung des Anspruchs auf Auszahlung…