Eine hinreichend verschlüsselt aufbewahrte PIN im Portemonnaie begründet keine grob fahrlässige Verletzung der Pflicht, die PIN vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
(AG München, Urteil vom 02.06.2023 – 142 C 19233/19)
Eine hinreichend verschlüsselt aufbewahrte PIN im Portemonnaie begründet keine grob fahrlässige Verletzung der Pflicht, die PIN vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
(AG München, Urteil vom 02.06.2023 – 142 C 19233/19)