Online-Banking

  • Vorsicht vor Krypto-Betrug!

    Kryptowährungen haben einen exotischen Charme und winken aufgrund ihrer starken Kursschwankungen mit hohen Gewinnchancen. Diesen Umstand machen sich Kriminelle zu Nutze und versuchen, ahnungslose Anleger, die von der Materie wenig Ahnung haben, um ihre Ersparnisse zu bringen. Derartige Betrugsdelikte folgen regelmäßig einem ähnlichen Muster: Geschädigte stoßen im Internet auf Werbeanzeigen vermeintlicher Finanzdienstleister, die häufig auf…

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  • Grobe Fahrlässigkeit bei telefonischer Weitergabe dreier TAN

    Im Rahmen des Online-Bankings kann die telefonische Weitergabe dreier TAN den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit des Zahlungsdienstenutzers begründen, wenn sich diesem nach den Gesamtumständen des Falles geradezu aufdrängen musste, dass die Aufforderung zur Weitergabe der TAN nicht von dem Zahlungsdiensteleister stammen konnte. Bei der Anspruchshöhe eines Schadensersatzanspruchs des Zahlungsdiensteleisters gegen den Zahlungsdienstenutzer nach § 675v…

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  • Zulässigkeit einer Zahlungsklage wegen nicht autorisierter Zahlungsvorgänge

    Nach § 675u S. 2 BGB muss der Zahlungsdienstleister, wenn der Betrag einem Zahlungskonto belastet worden ist, dieses Zahlungskonto zinsneutral wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte. Das schließt einen Zahlungsanspruch jedoch nicht aus. Ein solcher Zahlungsanspruch besteht zum einen, wenn das betreffende Konto…

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  • Haftung des Bürgen für unautorisierte Zahlungsvorgänge

    Einwendungen des Zahlungsdienstnutzers aus der Rechtsbeziehung zu dem Zahlungsempfänger, mit denen er geltend macht, dass die Ansprüche des Zahlungsempfängers nicht oder nicht in der geforderten Höhe bestehen, werden von § 676b Abs. 2 Satz 1 BGB nicht erfasst. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungsdienstleister und Zahlungsempfänger identisch sind. Der Bürge muss die vom Zahlungsdienstnutzer als…

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  • Kein Anscheinsbeweis für die Autorisierung einer Zahlungsanweisung bei PushTan-Verfahren

    Das sog. pushTAN-Verfahren, in dem die TAN auf dem Mobiltelefon in einem anderen Programm (App) angezeigt wird, als demjenigen, das den Bankzugang ebenfalls mittels auf demselben Smartphone installierter BankApp (SecureGo-App) vermittelt, weist ein erhöhtes Gefährdungspotential auf, da eine Verwendung nur noch zweier Apps auf einem Gerät statt Nutzung getrennter Kommunikationswege erfolgt; es liegt deshalb keine…

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  • Grobe Fahrlässigkeit bei einem Phishing-Vorfall

    Ein grob fahrlässiger Verstoß gegen die Pflicht, personalisierte Sicherheitsmerkmale nicht an Dritte weiterzugeben, liegt jedenfalls dann vor, falls sich der Zahlungsdienstnutzer beharrlich allen Hinweisen darauf verschließt, dass er nicht mit seinem Zahlungsdienstleister, sondern einem Dritten kommuniziert. (OLG München, Hinweisbeschluss v. 04.09.2023 – 19 U 1508/23 e)

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  • Keine Haftung der Bank bei grob fahrlässiger Freigabe eines Phishing-Angriffs durch pushTAN und Gesichtserkennung

    Gibt ein Kunde mittels PushTAN und Gesichtserkennung nach einer Phishing-Nachricht die temporäre Erhöhung seines Überweisungslimits und anschließend eine Überweisung frei, handelt er grob fahrlässig. (OLG Frankfurt, Urteil v. 6.12.2023 – 3 U 3/23)

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  • Missbrauch beim Online-Banking – wer haftet?

    Grundsätzlich haftet die Bank Kommt es beim Online-Banking zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen, haftet hierfür grundsätzlich die Bank. Die Bank ist dann verpflichtet, dem Kunden den Betrag unverzüglich zu erstatten und sein Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte. Wann haftet die…

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  • Keine Fahrlässigkeit bei Call-ID-Spoofing

    Für einen verständigen, langjährigen Bankkunden ist die Nutzung einer ihm bekannten Nummer mit besonderem Vertrauen verbunden. Davon, dass die Möglichkeit besteht, eine fremde Nummer zu nutzen, dürfte der Durchschnittsbürger keine Kenntnis haben. (LG Köln, Urteil vom 08.01.2024 – 22 O 43/23)

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  • Grobe Fahrlässigkeit bei telefonischer Weitergabe von TANs

    Der bloße Nachweis der Authentifizierung eines Zahlungsvorganges durch Verwendung von PIN und TAN genügt nicht für die unwiderlegliche Vermutung, der Zahler habe selbst die Zahlung autorisiert oder für sie nach § 675v BGB einzustehen. § 675w Satz 3 BGB erfordert vielmehr die Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalls im Rahmen richterlicher Beweiswürdigung gemäß § 286 ZPO.…

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