Keine Haftung der Bank bei grob fahrlässiger Freigabe eines Phishing-Angriffs durch pushTAN und Gesichtserkennung

Gibt ein Kunde mittels PushTAN und Gesichtserkennung nach einer Phishing-Nachricht die temporäre Erhöhung seines Überweisungslimits und anschließend eine Überweisung frei, handelt er grob fahrlässig.

(OLG Frankfurt, Urteil v. 6.12.2023 – 3 U 3/23)