Gibt ein Kunde mittels PushTAN und Gesichtserkennung nach einer Phishing-Nachricht die temporäre Erhöhung seines Überweisungslimits und anschließend eine Überweisung frei, handelt er grob fahrlässig.
(OLG Frankfurt, Urteil v. 6.12.2023 – 3 U 3/23)
Gibt ein Kunde mittels PushTAN und Gesichtserkennung nach einer Phishing-Nachricht die temporäre Erhöhung seines Überweisungslimits und anschließend eine Überweisung frei, handelt er grob fahrlässig.
(OLG Frankfurt, Urteil v. 6.12.2023 – 3 U 3/23)