Haben Sie einen Schuldner, der trotz Mahnung einfach nicht zahlt?

Wir vertreten Privatpersonen und Unternehmen bei der Durchsetzung offener Geldforderungen gegen säumige Schuldner, z.B. bei unbezahlten Rechnungen.

Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • Anwaltliche Mahnschreiben
  • Durchführung von gerichtlichen Mahnverfahren
  • Mahnbescheid
  • Vollstreckungsbescheid
  • Zwangsvollstreckung
  • Beauftragung von Pfändungen (z.B. Kontopfändung, Lohnpfändung, Sachpfändung)
  • Beauftragung von Gerichtsvollziehern
  • Prüfung der Verjährung von Forderungen
  • Rechtssichere Ratenzahlungsvereinbarungen mit Schuldnern

Wichtig für Sie: Sobald sich Ihr Schuldner in Verzug befindet, muss er Ihnen auch die Kosten der Rechtsverfolgung (einschließlich unserer Gebühren) als Verzugsschaden ersetzen.

Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass ein Gläubiger bei Zahlungsverzug sofort einen Rechtsanwalt beauftragen darf und die hierfür anfallenden Kosten vom Schuldner zu ersetzen sind (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 2015 – IX ZR 280/14).

„Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, ist auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines Rechtsanwalts zweckmäßig und erforderlich.“

(BGH, Urteil vom 17. 9. 2015 – IX ZR 280/14)