Der Vollstreckungsbescheid stellt einen Titel dar, aus dem die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners betrieben werden kann. Er wird im gerichtlichen Mahnverfahren erlassen, wenn der Schuldner nicht zahlt und auch keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt.
Wann darf man einen Vollstreckungsbescheid beantragen?
Falls der Schuldner zwei Wochen nach Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides weder gezahlt hat noch Widerspruch eingelegt hat, ist der Antragsteller berechtigt, den Erlass eines Vollstreckungsbescheids zu beantragen.
Der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids darf erst gestellt werden, wenn die Zwei-Wochen-Frist nach Zustellung abgelaufen ist. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.
Innerhalb welcher Frist muss ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden?
Der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids muss innerhalb von 6 Monaten ab Zustellung des Mahnbescheids an den Antragsgegner beim Mahngericht eingegangen sein. Andernfalls verliert der Mahnbescheid seine Wirkung (vgl. § 701 ZPO).
Kann man auch noch einen Vollstreckungsbescheid beantragen, wenn der Schuldner bereits Zahlungen geleistet hat?
Der Antragsteller hat die Möglichkeit, im Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids etwaige Teilzahlungen des Antragsgegners anzugeben. Wurde der Anspruch vollständig beglichen, ist ein Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids unzulässig. Außerdem besteht die Möglichkeit, zwischenzeitlich bekannt gewordene Adressänderungen anzugeben, die ggf. vom Postunternehmen mitgeteilt wurden.
Wie wird der Vollstreckungsbescheid zugestellt?
Der Antragsteller kann wählen, ob er den Vollstreckungsbescheid selbst an den Antragsgegner übersenden möchte oder ob dieser direkt vom Gericht zugestellt werden soll. Regelmäßig ist die Zustellung durch das Mahngericht vorzuziehen, da sie keine zusätzlichen Kosten verursacht.
Wie wird aus einem Vollstreckungsbescheid vollstreckt?
Zuständig hierfür ist entweder der Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht. Für eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme wird stets die vollstreckbare Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids benötigt. Eine bloße Kopie ist nicht ausreichend. Auch deshalb sollte der Vollstreckungsbescheid sicher verwahrt werden.
Kann man gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen?
Gegen einen Vollstreckungsbescheid besteht weiterhin die Möglichkeit des Einspruchs.
Der Einspruch ist für den Schuldner die letzte Gelegenheit, sich gegen die gerichtlich geltend gemachte Forderung zur Wehr zu setzen. Unterbleibt der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid, so wird dieser rechtskräftig und kann – mit wenigen Ausnahmen – nicht mehr mit Rechtsbehelfen angefochten werden. Der Gläubiger ist dann berechtigt, aus dem Vollstreckungsbescheid für die Dauer von 30 Jahren die Zwangsvollstreckung zu betreiben.
Wie lange kann man gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen?
Wie lange kann man gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Vollstreckungsbescheids eingelegt werden (§ 700 Abs. 1 i.V.m. §§ 338, 339 ZPO). Es handelt sich um eine „Notfrist“, eine Verlängerung dieser Frist ist daher nicht möglich.
Das Zustellungsdatum findet man auf dem Briefumschlag, in welchem der Vollstreckungsbescheid durch die Post zugestellt wurde. Wurde der Vollstreckungsbescheid durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt, lässt sich das Datum aus den vom Gerichtsvollzieher überreichten Zustellungsunterlagen entnehmen.
Kann ein Einspruch auch nach Ablauf der 2-Wochen-Frist noch eingelegt werden?
Nur in wenigen Ausnahmefällen ist ein Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid auch nach Verstreichen der Zwei-Wochen-Frist möglich. Der Schuldner muss hierfür einen „Wiedereinsetzungsantrag“ stellen und begründen, dass er gehindert war, rechtzeitig Einspruch einzulegen. Eine Wiedereinsetzung wird aber nur bei fehlendem Verschulden gewährt.
Ist ein Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid sinnvoll?
Ob ein Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid sinnvoll ist, kann man nicht pauschal beantworten. Es kommt auf den jeweiligen Sachverhalt an. Ein Vollstreckungsbescheid kann z.B. auch zu Unrecht ergehen oder fehlerhaft sein. Das Mahngericht prüft nämlich überhaupt nicht, ob der vom Gläubiger geltend gemachte Anspruch tatsächlich besteht.
Kann der Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid auf bestimmte Teile begrenzt werden?
Der Einspruch muss sich nicht auf den Vollstreckungsbescheid insgesamt beziehen, sondern er kann auch nur gegen einen Teil der Forderung gerichtet werden. Soll der Vollstreckungsbescheid nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung so genau wie möglich zu bezeichnen.
In welcher Form muss der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt werden?
Der Einspruch muss schriftlich bei dem Mahngericht eingelegt werden, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat.
Ein bestimmtes Formular ist – jedenfalls derzeit – nicht vorgeschrieben.
Der Einspruch kann grundsätzlich auch vor der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts zu Protokoll abgegeben werden (§ 702 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
Wichtig: Wird der Einspruch schriftlich eingelegt, muss dieser handschriftlich unterzeichnet werden (vgl. BGH, Urteil vom 03. Juni 1987 – VIII ZR 154/86).
Was bewirkt der Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid?
Wird Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid eingelegt, führt dies zur sofortigen Abgabe des Verfahrens an das im Mahnbescheid angegebene Prozessgericht. Durch den Einspruch erreicht der Schuldner also, dass die Angelegenheit in ein streitiges Gerichtsverfahren übergeht.
„Wird Einspruch eingelegt, so gibt das Gericht, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit von Amts wegen an das Gericht ab, das in dem Mahnbescheid gemäß § 692 Abs. 1 Nr. 1 bezeichnet worden ist, wenn die Parteien übereinstimmend die Abgabe an ein anderes Gericht verlangen, an dieses.“
Der Gläubiger muss dann seine Forderung mit einer sog. „Anspruchsbegründung“ begründen. Die Anspruchsbegründung ist letztlich nichts anderes als eine Klageschrift. Ab dann geht der Rechtsstreit also weiter wie in einem regulären Klageverfahren.
Muss der Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid durch einen Rechtsanwalt eingelegt werden?
Für die Einlegung eines Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid besteht kein Anwaltszwang (§§ 78 Abs. 3 Satz 2, 702 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Das gilt unabhängig von der Höhe der Forderung. Der Einspruch selbst kann also auch ohne Rechtsanwalt eingelegt werden.
Wird der Rechtsstreit aber nach dem Einspruch an ein Landgericht abgegeben, muss ein Rechtsanwalt mit der Vertretung beauftragt werden. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, so früh wie möglich einen Anwalt einzuschalten, damit sich dieser auch schon im Vorfeld mit der geltend gemachten Forderung befassen kann.
Muss der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid begründet werden?
Der Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid muss nicht begründet werden (§§ 340 Abs. 3, 700 Abs. 3 ZPO). Natürlich muss im streitigen Verfahren aber auf die Anspruchsbegründung erwidert werden, wenn man den Prozess nicht verlieren möchte.
Muster für einen Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid
Ein amtlich vorgeschriebenes Muster für einen Einspruch gibt es nicht. Ein Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid könnte z.B. wie folgt formuliert werden:
„[Name und Anschrift des Absenders]
An das
[Bezeichnung und Anschrift des Mahngerichts, z.B. Amtsgericht Coburg, Zentrales Mahngericht, Heiligkreuzstrasse 22, 96450 Coburg]
Geschäfts-Nr. [hier Geschäftsnummer aus dem Vollstreckungsbescheid übernehmen]
In der Mahnsache
[Name] gegen [Name]
wird gegen den Vollstreckungsbescheid vom [Datum], mir zugestellt am [Datum laut Umschlag einfügen],
Einspruch
eingelegt.
Die Begründung des Einspruchs erfolgt nach Abgabe des Rechtsstreits gegenüber dem Prozessgericht, sobald der Antragsteller den Anspruch begründet hat.
[eigenhändige Unterschrift]“
Kann durch den Einspruch eine Zwangsvollstreckung abgewendet werden?
Ein Vollstreckungsbescheid ist vorläufig vollstreckbar. Der Einspruch steht einer Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid daher nicht im Wege. Sofern bereits Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden (z. B. Pfändung durch den Gerichtsvollzieher) müssten beim Prozessgericht gesonderte Anträge auf Vollstreckungsschutz gestellt werden.
Kann man einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid zurücknehmen?
Der Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid kann bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung zurückgenommen werden (§§ 346, 700 Abs. 3 Satz 2, 697 Abs. 4 ZPO).