Normaler Verschleiß begründet keinen Sachmangel

Die reguläre Abnutzung von Verschleißteilen stellt natürlich keinen Sachmangel dar. Das entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 23.11.2005. In dem entschiedenen Fall kaufte der Kläger ein gebrauchtes Fahrzeug mit einem Kilometerstand von 191.347. Bei einem Kilometerstand von 197.223 erlitt das Fahrzeug einen Defekt am Turbolader. Der BGH entschied, dass im vorliegenden Fall kein Sachmangel angenommen werden kann. “Zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass dem Kläger kein Schadensersatzanspruch aus §§ 437 Nr....

23.11.2005

Keine Wandlung wegen altersgemäßer Verschleißerscheinungen des Fahrzeugs

Wird ein sechs Jahre alter Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von 108.000 km veräußert, muss der Käufer mit Verschleißerscheinungen und mit einer gewissen Reparaturanfälligkeit rechnen; nicht jede Funktionsbeeinträchtigung rechtfertigt eine Wandlung des geschlossenen Vertrages (hier: erhöhtes Spiel der Spurstange, Riss an Staubmanschette, Undichtigkeit von Öl- und Kraftstoffleitungen, Nachlassen der Bremswirkung). Die Anschaffung eines Gebrauchtwagens ist nicht ohne weiteres als ein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs einer Familie im Sinne des BGB § 1357 zu werten....

21.12.2000

Einbeziehung von AGB beim Autokauf

Gegenüber Verbrauchern setzt eine Einbeziehung von AGB voraus, dass die AGB auf der Rückseite des Bestellformulars vollständig abgedruckt sind. Ein Käufer ist in diesem Zusammenhang nicht verpflichtet, die Unterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen. (OLG Frankfurt, Urteil vom 02. November 1988 – 17 U 148/87)

02.11.1988

Haftung für im Keim angelegte Mängel ("Schwimmerschalter-Fall")

Es reicht für einen Sachmangel aus, dass dieser bei Gefahrübergang bereits „im Keim angelegt“ war und sich erst nach Gefahrübergang so fortentwickelt hat, dass er in Erscheinung tritt. (BGH, Urteil vom 24. November 1976 – VIII ZR 137/75 - „Schwimmerschalter-Fall“)

24.11.1976