Vorbesitzer

  • OLG Oldenburg, Urteil vom 15.03.2019 – 6 U 170/18

    Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 26.09.2018 wie folgt geändert: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in einer Fahrzeugbörse im Internet Verbrauchern Gebrauchtfahrzeuge, bei denen es sich um sogenannte Mietrückläufer handelt, ohne Hinweis darauf anzubieten, dass das Fahrzeug zuvor als Selbstfahrervermietfahrzeug gewerblich genutzt worden…

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  • OLG Koblenz, Urteil vom 25.07.2019 – 6 U 80/19

    Tenor Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 07. Dezember 2018 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 22.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. August 2017 zu zahlen Zug um Zug gegen…

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  • LG Kleve, Urteil vom 20.03.2020 – 3 O 134/19

    Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.475,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.04.2019 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des Fahrzeugs VW Touran, Fahrzeugidentifikationsnummer WVGxxxxxxxxxxxx96. Es wird festgestellt, dass die Beklagte mit der Rücknahme des vorgenannten Fahrzeugs in Annahmeverzug ist. Die Beklagte…

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  • OLG Brandenburg, Urteil vom 20.04.2023 – 10 U 50/22

    Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 17. Februar 2022, Az. 13 O 126/21, unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und aus Klarstellungsgründen insgesamt wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.928,63 € Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Audi…

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  • LG Duisburg, Urteil vom 27.02.2002 – 3 O 162/01

    Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.149,72 Euro nebst fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszins seit dem 17.07.2001 Zug um Zug gegen Übergabe des Mercedes-PKW Typ 124 T mit der Fahrzeug-Ident-Nr. .. zu zahlen. Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich mit der Annahme des Fahrzeuges in Verzug befindet. Im Übrigen wird die…

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  • OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2002 – 22 U 13/02

    Leitsatz Der Anzahl der im Kraftfahrzeugbrief eingetragenen Vorbesitzer eines Pkw wird im Gebrauchtwagenhandel eine erhebliche Bedeutung beigemessen; beim Verkauf eines etwa sieben Jahre alten Pkw mit Dieselmotor wirkt es sich regelmäßig in einem deutlichen Preisunterschied aus, wenn er drei oder aber vier und mehr Vorbesitzer gehabt hat. Ist für einen Pkw nach Einziehung des ersten…

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  • OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2003 – 3 U 45/02

    Leitsatz Die Angabe eines Gebrauchtwagenhändlers, das Fahrzeug stamme aus „1. Hd.“, stellt eine Zusicherung einer verkehrswesentlichen Eigenschaft dar. Die Angabe „aus 1. Hd.“ ist unzutreffend, wenn das Fahrzeug nach der Veräußerung durch den im KFZ-Brief eingetragenen Vorbesitzer mehrfach veräußert worden ist, ohne dass die verschiedenen Erwerber/Besitzer im KFZ-Brief eingetragen worden sind. Bei der Bemessung der…

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  • AG Bonn, Urteil vom 04.06.2003 – 7 C 19/03

    Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2638,50 Euro zuzüglich 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 06.05.2002 Zug um Zug gegen Rückübereignung und Rückgabe des Pkw’s Peugeot 405 Kombi Diesel, Fahrgestellnummer … zu zahlen: Es wird festgestellt, dass der Beklagte sich mit der Rücknahme des Pkw’s in Annahmeverzug befindet. Die Kosten des…

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  • LG Lübeck, Urteil vom 23.07.2003 – 10 O 221/02

    Leitsatz Sichert der Verkäufer eines Gebrauchtwagens die Anzahl der bisherigen Halter zu, ermöglicht er dem Käufer die Überprüfung dieser Eigenschaft erst durch Übergabe des Fahrzeugbriefes. Daher enthält die Zusicherung dieser Eigenschaft auch die entsprechende Verschiebung der Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Fehlen derselben. Tenor Das Versäumnisurteil vom 22.8.2002 wird teilweise aufrecht erhalten, im Übrigen aufgehoben…

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  • BGH, Urteil vom 23.10.2003 – IX ZR 165/02

    Leitsatz Geht der Gläubiger im Feststellungsverfahren nach § 179 InsO von dem angemeldeten Rückzahlungsanspruch aus Wandelung auf die Geltendmachung eines Nichterfüllungsschadens über, so ist die Klage unzulässig, wenn die neue Forderung nicht zur Tabelle angemeldet wurde (im Anschluß an BGH, Urt. v. 27. September 2001 – IX ZR 71/00, WM 2001, 2180). Eine allgemeine Feststellungsklage…

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