Vorbesitzer
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OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2005 – I-1 U 28/05
Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 18. Januar 2005 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,- EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in…
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OLG Brandenburg, Urteil vom 14.02.2007, Az. 4 U 68/06
Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin vom 12.05.2006 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Gründe I. Der Kläger nimmt die Beklagte unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes auf Rückabwicklung eines Vertrages über den Kauf eines Pkw sowie auf…
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OLG Brandenburg, Urteil vom 13.06.2007, Az. 13 U 162/06
Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 29. November 2006 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt/Oder – 14 O 326/05 – abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Gründe I. Der Kläger bestellte unter dem 31.8.2004 bei dem Beklagten, der…
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OLG Stuttgart, Urteil vom 31.07.2008, Az. 19 U 54/08
Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 13.03.2008 (Az. 3 O 340/07) a b g e ä n d e r t und neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 24.834,08 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz…
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LG Kiel, Urteil vom 09.12.2008, Az. 1 S 155/08
Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Norderstedt vom 04. August 2008 geändert und wie folgt neu gefaßt: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Gründe 1 (abgekürzt gem. § 540 Abs. 1 ZPO ) I. 2 Die Klägerin macht…
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BGH, Urteil vom 26.10.1978 – VII ZR 202/76
Leitsatz Der Käufer eines Kraftfahrzeugs, der den Kaufvertrag wegen Irrtums erfolgreich angefochten hat, kann grundsätzlich den vollen Kaufpreis vom Verkäufer zurückverlangen, auch wenn er das Kraftfahrzeug nur in entwertetem Zustand herausgeben kann, vorausgesetzt, daß die Entwertung erst nach Rechtshängigkeit des Rückgewähranspruchs eingetreten ist. Tatbestand Der Kläger kaufte am 28. November 1972 vom Beklagten zu 1,…