Verschleiß
-
OLG Brandenburg, Urteil vom 08.01.2014 – 4 U 20/12
Tenor Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin vom 19.12.2011 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Unter Aufhebung des Teilversäumnisurteils der 5. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin vom 01.10.2010 wird festgestellt, dass die Kläger aufgrund des Rücktritts vom Kaufvertrag mit dem Beklagten zu 2. nicht verpflichtet sind, weitere Zahlungen…
-
LG Offenburg, Urteil vom 25.10.2013 – 3 O 180/12
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger erwarb mit schriftlichem Kaufvertrag vom 04.06.2011 bei dem Beklagten, der gewerblich mit Auto handelnd, einen PKW Citroen C4 Picasso 2,0…
-
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.04.2013 – I-3 U 31/12
Leitsatz Wer ein Fahrzeug als „Oldtimer mit Macken“ (hier: Porsche 911Targa, Erstzulassung 2/1973, Kilometerstand 95.000) kauft, muss mit der vorausgesetzten oder üblichen Beschaffenheit nicht widersprechenden (Verschleiß-) Erscheinungen (hier: Bremsanlage, Spureinstellung, Lenkungsspiel Ölverlust) auch dann rechnen, wenn ihm das Fahrzeug als „fahrbereit“ verkauft worden ist. Gibt der Verkäufer dem Käufer Kenntnis von einem Sachverständigengutachten, das ausdrücklich…
-
OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 28.02.2013 – 3 U 18/12
Leitsatz Ein Mangel an einem Kraftfahrzeug, der einer TÜV-Abnahme und damit dem dauerhaften Betrieb des Fahrzeugs entgegensteht, kann unabhängig vom erforderlichen Kostenaufwand für die Mangelbeseitigung nicht als unerheblich angesehen werden. Dies gilt auch für einen Mangel, der bei den Fahrzeuginsassen berechtigt das Gefühl entstehen lässt, in dem Fahrzeug nicht sicher zu sein (hier: schlagende Geräusche…
-
OLG Koblenz, Beschluss vom 21.11.2012 – 2 U 460/12
Tenor Der Senat beabsichtigt nach vorläufiger Beratung, die Berufung gegen das Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 02.04.2012, Az. 5 O 65/11, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt…
-
LG Itzehoe, Urteil vom 13.08.2012 – 6 O 118/11
Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.492,37 € nebst Zinsen i. H. v. 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.02.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Das Urteil ist für die Klägerin vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des jeweils…
-
LG Koblenz, Urteil vom 28.06.2012 – 1 O 447/10
Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 11.274,42 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.09.2010 zu zahlen sowie das Fahrzeug Landrover, Ranger Rover, Fahrzeugidentifikationsnummer … herauszugeben Zug um Zug gegen Herausgabe des Fahrzeuges Landrover, Range Rover. Fahrgestellnummer … Die Beklagte befindet sich…
-
OLG Hamm, Urteil vom 09.02.2012 – I-28 U 186/10
Leitsatz Die längere Verwendung eines Gebrauchtwagens, der zum Zweck der Leistungssteigerung mit einem Chip-Tuning ausgestattet ist, kann den nicht ausräumbaren Verdacht erhöhten Verschleißes des Motors und anderer für den Fahrzeugbetrieb bedeutender Bauteile begründen. Ein solches Fahrzeug weist einen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB auf (Fortführung von OLG…
-
LG Oldenburg, Urteil vom 01.02.2012 – 6 O 2527/11
Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.526,30 EUR zu zahlen nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.08.2011, und zwar Zug um Zug gegen Rückgabe des Pkw VW mit der Ident-Nr. … , wobei festgestellt wird, dass der Beklagte sich mit der Annahme des zuvor genannten Fahrzeuges in Verzug befindet.…
-
LG Berlin, Urteil vom 25.01.2012 – 33 O 259/11
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Mit Formularvertrag vom 12.06.2010 (Anlagen K1, B1) kaufte der Kläger von dem Beklagten das Gebrauchtfahrzeug Mercedes Benz C 200 T mit der Fahrgestellnummer … zu…