Verschleiß
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AG Pankow/Weißensee, Urteil vom 11.07.2016 – 4 C 101/16
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages…
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LG Bielefeld, Urteil vom 13.04.2016 – 22 S 239/15
Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 04.09.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Gütersloh wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Gründe I. Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO, 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen. II. Die zulässige Berufung ist unbegründet.…
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OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.02.2016 – 4 U 60/15
Leitsatz Zum nebenvertraglichen Pflichtenkreis bei Annahme eines Kfz.-Werkstattauftrags. Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 12.5.2015 (Az. 4 O 26/13) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe A. Die Klägerin macht…
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OLG München, Urteil vom 27.01.2016 – 8 U 3852/15
Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts München II vom 20.08.2015, Aktenzeichen 8 O 812/15, wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das in Ziffer I genannte Endurteil und das vorliegende Endurteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe I. Der Kläger…
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OLG Köln, Urteil vom 11.11.2015 – 16 U 23/15
Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das am 23.12.2014 verkündete und am 06.01.2015 berichtigte Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 22 O 89/12 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch die Klägerin durch…
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LG Frankfurt a. M., Urteil vom 28.08.2015 – 2-24 O 201/13
Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.038,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.4.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 3,4% und der Beklagte 96,6% zu tragen. Ausgenommen davon sind die Mehrkosten, die durch die Klageerhebung…
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LG Hagen, Urteil vom 26.08.2015 – 2 O 149/14
Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 24.671,39 EUR zu zahlen Zug um Zug gegen Übertragung des Eigentums an dem PKW Mercedes B 180 CDI BE, amtliches Kennzeichen HA-WH 5555, Erstzulassung 13.06.2012, Fahrzeug-Identitätsnummer WDD 2462001 J 070343. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Forderung des Rechtsanwalts G auf Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in…
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OLG Stuttgart, Urteil vom 19.05.2015 – 12 U 39/14
Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 20. Februar 2014 – Az. 9 O 221/12 – wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn…
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AG Friedberg, Urteil vom 24.04.2015 – 2 C 1639/14 (12)
Leitsatz Ersatz von Reparaturkosten eines auf einer Urlaubsreise wegen eines Defekts ausgetauschten Turboladers können dem Käufer eines gebrauchten PKW auch innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss nur zustehen, wenn durch Sachverständigenbeweis ein bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhandener Mangel nachgewiesen werden kann. Dies setzt unabhängig von der den Kläger wegen des Art des Mangels gem.…
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OLG Bremen, Urteil vom 27.03.2015 – 2 U 12/15
Leitsatz Eine wirksame Fristsetzung nach § 323 Abs. 1 BGB liegt nicht vor, wenn sich der Käufer einer mangelhaften Sache nur auf die Aufforderung an den Verkäufer beschränkt, sich über seine Leistungsbereitschaft zu erklären. Eine wirksame Fristsetzung nach § 323 Abs. 1 BGB liegt auch dann nicht vor, wenn sich die Aufforderung auf die Vornahme…