Unfallschaden

  • OLG München, Urteil vom 14.02.2019 – 8 U 130/18

    Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts Passau vom 19.12.2017 aufgehoben. II. Der Beklagte wird verurteilt, an die R.-I. F. & L. GmbH einen Betrag von € 500.000,- nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 21.03.2017 Zug-um-Zug gegen die Übergabe des Flugzeuges der Marke Piper-Cheyenne PA-31T1…

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  • OLG Brandenburg, Urteil vom 01.11.2018 – 6 U 32/16

    Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07.04.2016 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam – 2 O 389/14 – abgeändert und die Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat der Kläger zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen,…

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  • LG Limburg, Urteil vom 15.09.2017 – 2 O 407/15

    Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, soweit nicht der Beklagte zuvor Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Tatbestand Der…

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  • OLG Oldenburg, Beschluss vom 02.08.2017 – 9 U 29/17

    Gründe I. Der Senat beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweisbeschluss und Entscheidung über die Aufrechterhaltung der Berufung unter Kostengesichtspunkten binnen zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses. II. Der Senat lässt sich bei seiner Absicht, nach § 522 Abs.…

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  • OLG Hamm, Urteil vom 30.05.2017 – 28 U 198/16

    Leitsätze Zu den Rechtsfolgen eines wirksamen Rücktritts vom Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug(Rn.25) . Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 06.09.2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert und wie folgt neu gefasst. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.589,97 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten…

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  • OLG Hamm, Urteil vom 16.05.2017 – 28 U 101/16

    Leitsätze Zu den Rücktrittsvoraussetzungen beim Verkauf eines verunfallten Fahrzeugs. Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14.04.2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.660 EUR EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.05.2015 Zug um…

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  • OLG Koblenz, Beschluss vom 01.03.2017 – 5 U 135/17

    Leitsätze Die Offenbarungs- bzw. Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Kfz bezieht sich nicht nur darauf, den Unfallschaden ohne nähere Ausführungen zum Umfang einzuräumen. Es darf auch kein falscher Eindruck hinsichtlich des Umfangs des Schadens erweckt und dieser bagatellisiert werden. Tenor Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das…

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  • LG Berlin, Urteil vom 08.09.2016 – 33 O 405/14

    Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger als Käufer und ein Vertreter der Beklagten als Verkäuferin einigten sich unter dem 22.5.2014 schriftlich auf einem handschriftlich ausgefüllten Vordruck (Anlage K1) über…

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  • OLG Hamm, Urteil vom 25.08.2016 – 2 U 87/14

    Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 06.06.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund…

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  • LG Traunstein, Urteil vom 10.08.2016 – 3 O 2147/15

    Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar. Beschluss Der Streitwert wird auf 10.500,00 € festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten um die Rückabwicklung eines Kaufvertrages betreffend einen gebrauchten Pkw, Typ Audi A4, und zusätzliche Schadenersatzansprüche diesbezüglich.…

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