Unfallschaden
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OLG Naumburg, Urteil vom 30.05.2022 – 2 U 195/19
Leitsätze Auch bei dem Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kann der Käufer, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, i.S.v. § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als sog. „Bagatellschäden“ gekommen ist.(Rn.32) Beweiswürdigung in einem Fall des arglistigen Verschweigens eines mittelschweren Unfallschadens an…
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OLG Braunschweig, Urteil vom 19.05.2022 – 9 U 12/21
Leitsätze Eine unzutreffende öffentliche Äußerung über eine Beschaffenheit einer im Internet angebotenen Kaufsache ist nicht wirksam berichtigt, wenn die öffentlich geäußerte Beschaffenheitsangabe aus dem Internetangebot nur kommentarlos gelöscht wird. Die gemäß § 434 Abs. 1 Satz 3, Halbsatz 2 BGB in der Fassung vom 2. Januar 2002 (§ 434 Abs. 3 Satz 3, Halbsatz 2…
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BGH, Beschluss vom 08.09.2021 – VIII ZR 258/20
Tenor Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten wird das Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 6. August 2020 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten entschieden worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde, an das Berufungsgericht…
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LG Itzehoe, Urteil vom 12.05.2021 – 7 O 65/19
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Beschluss Der Streitwert wird auf 9.500,00 € festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten um die Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages. Der Kläger erwarb mit Kaufvertrag vom 09.11.2018…
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OLG Rostock, Urteil vom 28.08.2020 – 4 U 1/19
Leitsätze Jede Vereinbarung, die unmittelbar oder mittelbar bewirkt, dass der Käufer das Risiko des Vorhandenseins eines verborgenen Mangels trägt, ist unabhängig von ihrer Transparenz nach § 475 Abs. 1 BGB i.d.F.v. 2. Januar 2002 unwirksam; dies gilt insbesondere für eine (negative) Beschaffenheitsvereinbarung des Inhalts, dass die verkaufte Sache „möglicherweise mangelhaft“ ist.(Rn.56) Die Schwelle der notwendigen…
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LG Wuppertal, Urteil vom 27.05.2020 – 17 O 337/19
Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 195.271,56 Euro sowie weitere 54,98 Euro, jeweils nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.04.2018, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs Porsche 911 Turbo Cabriolet, Fahrzeugidentifizierungsnummer XXXXX abzüglich eines Nutzungsersatzes zu zahlen, soweit dieser über einen Betrag von 1.634,32 Euro hinausgeht, der sich…
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OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.05.2020 – 9 W 10/20
Leitsätze Ein gewerblicher Kraftfahrzeughändler ist verpflichtet, vor dem Verkauf eines Gebrauchtwagens zumindest eine Sichtprüfung durchzuführen, um mögliche Unfallspuren zu erkennen. Zur Sichtprüfung gehört ein Blick auf die Unterseite des Fahrzeugs, das zu diesem Zweck auf eine Hebebühne genommen werden muss. (Rn.17) Einem gewerblichen Kraftfahrzeughändler, der dem Kaufinteressenten das Unterbleiben einer Sichtprüfung verschweigt, ist in der…
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LG Memmingen, Urteil vom 26.09.2019 – 34 O 1272/16
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hat auch die Kosten des Streithelfers des Beklagten zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der…
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OLG Dresden, Beschluss vom 24.06.2019 – 4 U 928/19
Leitsätze Aus der Bewerbung eines PKW als „unfallfrei“ auf einer Kleinanzeige im Internet kann in der Regel nicht auf die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie geschlossen werden.(Rn.5) Die Frage, ob der Verkäufer eines Gebrauchtwagens eine solche Garantie übernehmen wollte, ist anhand aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, wobei der Übernahme besonderer Sachkompetenz und vermehrten Nachfragen des Käufers…
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LG Kassel, Urteil vom 13.03.2019 – 9 O 1070/16
Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.091,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 16.09.2016 Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges der Marke „……“ TDI, mit der Fahrgestell-Nr.: „……“, zu bezahlen. Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Annahme des Fahrzeugs in…