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LG Aurich, Urteil vom 02.09.2016 – 3 O 234/16
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der jeweils zu vollstreckenden Forderung vorläufig vollstreckbar. Streitwert: 14.505,88 € Tatbestand Die Klägerin begehrt Rückabwicklung eines PKW – Kaufvertrages im Zusammenhang mit dem sog. „Abgasskandal“ unter Anrechnung gezogener Nutzungsvorteile. Am…
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LG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2016 – 16 O 790/16
Leitsatz Die Erheblichkeitsprüfung im Rahmen von § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB erfordert eine umfassende Interessenabwägung. Es sind vor allem der Aufwand der Mangelbeseitigung, aber auch die Schwere des Verschuldens des Schuldners zu berücksichtigen, wobei die Unerheblichkeit bei Arglist in der Regel zu verneinen ist und ein Verstoß gegen eine Beschaffenheitsvereinbarung die Erheblichkeit indiziert…
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LG Düsseldorf, Urteil vom 23.08.2016 – 6 O 413/15
Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des zwangsweise durchzusetzenden Betrages, wobei die Sicherheit auch durch die unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Union als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank…
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LG Bochum, Urteil vom 11.08.2016 – I-2 O 423/15
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Durch verbindliche Bestellung vom 16.5.2015 erwarb der Kläger von der Beklagten einen PKW der Marke W CC 2.0 TDI, DSG, Fahrzeug-ident-Nr. … zu einem Kaufpreis i.H.v. 27.125…
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LG Bamberg, Urteil vom 22.07.2016 – 11 O 62/16
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Parteien streiten um Rückabwicklungsansprüche im Zusammenhang mit dem im September 2015 bekannt gewordenen VW-Abgasskandal um manipulierte Stickoxidwerte. Die Klägerin kaufte mit Vertrag…
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LG Landau (Pfalz), Urteil vom 11.07.2016 – 2 O 17/16
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt von der Beklagten die Rückabwicklung eines Kaufvertrages infolge Anfechtung im Zusammenhang mit dem sog. „VW-Abgasskandal“. Der Kläger kaufte im August…
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LG München II, Urteil vom 05.07.2016 – 14 O 404/16
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist für die Beklagte im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte im Kostenpunkt gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.900,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Tatbestand…
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OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016 – 7 W 26/16
Leitsatz Fahrzeuge mit einer manipulierten Abgassoftware sind im Sinn des § 434 Abs. 1 BGB mangelbehaftet. Eine objektive Unmöglichkeit der Nachbesserung ist auch dann anzunehmen, wenn der Mangel als solcher einschließlich seiner Ursache zwar beseitigt werden kann, dies aber nur unter Zurückbleiben einer technischen und/oder merkantilen Wertminderung möglich ist. Der Vertragshändler muss sich das Wissen…
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OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016 – 28 W 14/16
Leitsatz Die beabsichtigte Klage einer Kundin, die im Jahre 2011 einen VW Polo mit einem Dieselmotor erworben hat, der vom sog. Abgasskandal betroffen ist, und die deswegen vom Hersteller – gegen Rückgabe des betroffenen Fahrzeugs – die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs verlangt, kann hinreichende Aussichten auf Erfolg haben. Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin…
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LG Ellwangen, Urteil vom 10.06.2016 – 5 O 385/15
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wird auf € 12.102,62 (Klageantrag Ziffer 1: € 11.602,62; Klageantrag Ziffer 3: € 500,– (§ 3 ZPO)) festgesetzt. Tatbestand…