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  • LG Paderborn, Urteil vom 09.06.2016 – 3 O 23/16

    Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Tatbestand Der Kläger begehrt von der Beklagten die Rückabwicklung des Kaufs eines Pkw des Herstellers VW wegen eines von ihm behaupteten Mangels. Durch verbindliche Bestellung vom…

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  • LG Paderborn, Urteil vom 17.05.2016 – 2 O 381/15

    Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Neufahrzeug. Am 29.10.2013 bestellte der Kläger bei der Beklagten über die Firma … aus … ein…

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  • LG Dortmund, Urteil vom 12.05.2016 – 25 O 6/16

    Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Parteien streiten über Ansprüche auf Rückabwicklung eines PKW-Kaufvertrages. Mit Vertrag vom 22.01.2014 erwarb die Klägerin bei der Beklagten die als selbständige VW-Vertragshändlerin tätig ist,…

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  • LG Frankenthal, Urteil vom 12.05.2016 – 8 O 208/15

    Leitsatz Der Hersteller der Kaufsache ist nicht Erfüllungsgehilfe des Händlers gegenüber dem Käufer. Ein rechtlich selbständiger VW-Vertragshändler muss sich daher im Verhältnis zum Käufer keine etwaige Arglist des VW-Konzerns zurechnen lassen. Bei den vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugen wäre eine Frist zur Nachbesserung von vier oder sechs Wochen nicht angemessen. Dem Käufer ist zumutbar, ggf. bis…

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  • LG Flensburg, Urteil vom 14.04.2016 – 7 O 97/15

    Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Der Streitwert wird…

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  • LG München I, Urteil vom 14.04.2016 – 23 O 23033/15

    Leitsatz Gehört ein Vertragshändler einer Automarke durch eine „Beteiligungskette“ zu einem Fahrzeugkonzern und wirbt er damit, Teil des Konzerns zu sein, so ist ihm das Wissen des Fahrzeugherstellers über unrichtige Stickoxidangaben (NOx) zuzurechnen. Der Anfechtung des Kfz-Kaufvertrages steht nicht das Ausmaß des Mangels entgegen. Unabhängig davon, dass der Mangel – im vorliegenden Fall – nicht…

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  • OLG Hamm, Urteil vom 22.03.2016 – 28 U 44/15

    Leitsatz Zur Frage der Mangelhaftigkeit eines Navigationssystems an einem Bentley Continental und der Erheblichkeit einer eventuellen Pflichtverletzung. Tenor Das Versäumnisurteil des Senats vom 03.11.2015 wird aufrechterhalten. Die Klägerin trägt die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung aus diesem Urteil und dem Versäumnisurteil durch Sicherheitsleistung in Höhe…

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  • LG Bochum, Urteil vom 16.03.2016 – I-2 O 425/15

    Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt Rücktritt vom Kauf eines Pkw der Marke W (W1), der mit einer sog. „Schummelsoftware“ ausgestattet sein soll. Durch verbindliche Bestellung vom 16.06.2014 kaufte…

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  • LG Münster, Urteil vom 14.03.2016 – 011 O 341/15

    Tenor Die Beklagte wird verurteilt, das Abgassystem einschließlich der dazugehörigen Software an dem Fahrzeug W X, so nachzubessern, dass es den gesetzlichen Abgasvorgaben zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (September 2013) und den technischen Daten gemäß dem Datenblatt vom 14.10.2013 (Anlage K 2 = Anlage 1 zum Urteil) entspricht. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von Gebühren…

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  • LG Stralsund, Urteil vom 03.03.2016 – 6 O 236/15

    Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Tatbestand Der Kläger verlangt die Rückabwicklung eines Pkw-Kaufvertrages. Er kaufte am 16.05.2014 bei der Beklagten zu einem Preis von 16.660,00 € einen Pkw…

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