Sachmangel
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OLG Nürnberg, Urteil vom 21.03.2005 – 8 U 2366/04
Leitsatz Bei dem Kauf eines gebrauchten PKW liegt in der vertraglich festgehaltenen Angabe eines bestimmten Modelljahres die Vereinbarung einer Beschaffenheit gemäß § 434 Abs. 1 BGB. Stammt das Fahrzeug aus einem vorangegangenen Modelljahr, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf. Wegen der wertbildenden Bedeutung der Angabe zum Modelljahr…
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BGH, Urteil vom 16.03.2005 – VIII ZR 130/04
Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin, Zivilkammer 52, vom 18. März 2004 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von der Erhebung von Gerichtsgebühren für das Revisionsverfahren wird abgesehen. Von Rechts wegen Tatbestand Mit Kaufvertrag vom 27.…
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OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 04.03.2005 – 24 U 198/04
Leitsatz Erleidet ein moderner Mittelklassewagen bei einem Kilometerstand von nur 88.000 einen schweren Motorschaden und war der Motor ausreichend mit Schmier- und Kühlmittel befüllt, dann spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Motorschaden in einem technischen Mangel des Wagens angelegt war. „Bedienungsfehler“ sind als Ursache eines sog. „Kolbenfressers“ unter den heutigen technischen Bedingungen nicht ernstlich…
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OLG Hamm, Urteil vom 10.02.2005 – 28 U 147/04
Leitsatz Auch beim Privatverkauf eines gebrauchten Fahrzeuges hält ein formularmäßig vereinbarter umfassender Haftungsausschluss der Inhaltskontrolle nicht stand und ist wegen Verstoßes gegen § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB in der Fassung vom 2. Januar 2002 im Ganzen nichtig. Zum Vorliegen einer Beschaffenheitsgarantie unter Privatleuten und zur Entbehrlichkeit des Nacherfüllungsverlangens mit Fristsetzung beim…
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LG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2005 – 8 O 614/04
Leitsatz Zur Auslegung der Zusicherung von Unfallfreiheit im Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw. Tenor Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Rückgabe des Kfz BMW Z3, 2,2i, Kfz-Brief-Nr. …, Fahrgestell Nr. …, den Kläger von sämtlichen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag mit der BMW-Bank GmbH vom 09.06.2004 mit der Darlehensnummer … über 27.558,15 EUR freizustellen…
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OLG Stuttgart, Urteil vom 31.01.2005 – 5 U 153/04
Leitsatz Die Vermutung des § 476 BGB dafür, dass ein Mangel, der innerhalb von sechs Monaten ab Gefahrenübergang auftritt, bereits bei Gefahrübergang vorlag, ist mit der Art des Mangels unvereinbar und gilt daher nicht, wenn eine der möglichen Mangelursachen typischer Weise jederzeit und plötzlich auftreten kann und die der Vorschrift zugrundeliegende Vermutung, dass der Mangel…
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OLG Köln, Beschluss vom 18.01.2005 – 22 U 180/04
Leitsatz In dem Verkauf eines Kraftfahrzeugs als „Neuwagen“ liegt die konkludente Zusicherung des Kfz-Händlers, dass das Fahrzeug – hier ein Pkw der Marke Smart – fabrikneu ist. Wird die Modellreihe dieses Fahrzeugs im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert gebaut, sondern weist sie inzwischen einen um 50 % vergrößerten Tank auf, ist das verkaufte Fahrzeug…
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LG Köln, Urteil vom 13.12.2004 – 20 O 290/04
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages. Tatbestand Der Kläger fand bei seiner Suche nach einem neuen PKW für den Privatgebrauch auf den Seiten des Internetanbieters „mobile.de“ ein Verkaufsangebot für einen PKW VW…
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OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.12.2004 – 14 U 33/04
Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 18. Dezember 2003 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld – Einzelrichter – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten und die Vollstreckung der Streithelferin gegen Sicherheitsleistung…
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LG Gießen, Urteil vom 11.11.2004 – 4 O 269/04
Leitsatz Beim Erwerb eines fabrikneuen Fahrzeugs erwartet der Käufer einen unbeschädigten Wagen zu erhalten, so dass ihm nur ganz unerhebliche Beschädigungen nicht zu offenbaren sind. Ein Verkäufer, der sein Verkaufspersonal unzureichend mit vertragsrelevanten Mitteilungen versorgt hat, so dass dieses in seinem Namen unrichtige Erklärungen abgeben konnte, ist wegen eines Organisationsmangels wie ein Händler zu behandeln,…