Sachmangel

  • OLG München, Urteil vom 29.09.2010 – 20 U 2761/10

    Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Landshut vom 26.03.2010, Az.: 21 O 1849/09, aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung…

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  • LG Osnabrück, Urteil vom 27.09.2010 – 2 O 2244/09

    Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger verlangt von der Beklagten Rückzahlung des Kaufpreises für einen Opel Astra Zug um Zug gegen Rücknahme des Fahrzeuges. Mit Kaufvertrag vom 09.02.2008 erwarb der…

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  • OLG Oldenburg, Urteil vom 24.09.2010 – 11 U 42/10

    Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 5. Mai 2010 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen geändert. Die Klage wird abgewiesen. Auf die Widerklage wird die Klägerin unter Abweisung der Widerklage im Übrigen verurteilt, an den Beklagten 3.050 EUR nebst Zinsen in Höhe…

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  • BGH, Urteil vom 15.09.2010 – VIII ZR 61/09

    Leitsatz Beim Kauf eines Kraftfahrzeugs (hier: eines Wohnmobils) wird allein mit der Beschaffenheitsangabe „Vorführwagen“ ein bestimmtes Alter des Fahrzeugs nicht vereinbart. Dies schließt nicht aus, dass der Käufer eines Vorführwagens aufgrund besonderer Umstände im konkreten Fall erwarten darf, dass ein als Vorführwagen angebotenes Fahrzeug ein bestimmtes Alter nicht überschreitet. Tenor Die Revision des Klägers gegen…

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  • LG Bonn, Urteil vom 02.09.2010 – 8 S 126/10

    Leitsatz Kosten für das Unterstellen eines mangelhaften Fahrzeugs bis zu dessen Rückgabe sind notwendige Verwendungen i.S.v. § 347 Abs. 2 BGB Das gilt unter besonderen Voraussetzungen auch für das Unterstellen in der eigenen Garage. Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 29.03.2010 – 108 C 362/09 – abgeändert…

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  • OLG Brandenburg, Urteil vom 01.09.2010 – 4 U 9/10

    Tenor Unter Zurückweisung der Berufung des Beklagten und der Anschlussberufung des Klägers im Übrigen wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 16. Dezember 2009 – Az. 13 O 140/09 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt wird, an den Kläger den gebrauchten Wohnwagen LMC Royal 685…

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  • OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.08.2010 – I-22 U 44/10

    Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 28. Januar 2010 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 653,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.07.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die…

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  • OLG Hamm, Urteil vom 05.08.2010 – I-28 U 22/10

    Leitsatz Bei der Rückabwicklung eines Autokaufs richtet sich der Anspruch des Käufers auf Nutzungsersatz für Kapitalnutzung durch den Verkäufer nach dem Netto-Kaufpreis. Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – das am 8. Dezember 2009 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn teilweise abgeändert. Die Beklagte bleibt verurteilt,…

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  • LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10

    Leitsatz Das Einfrieren der Türen und Seitenscheiben eines Pkw VW Golf VI durch eingedrungenes Wasser bei Frosttemperaturen stellt einen Konstruktionsmangel dar, der den Neuwagenkäufer zum Rücktritt berechtigt. Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.235,00 € Zug um Zug gegen Übergabe des Pkw „…“ Fahrgestell-Nr. „…“ sowie 899,40 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in…

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  • LG Karlsruhe, Urteil vom 30.07.2010 – 5 O 97/10

    Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.500,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.03.2010 zu bezahlen Zug um Zug gegen Rückgabe des Pkw mit der Fahrgestellnummer abzüglich eines Betrages, der sich wie folgt berechnet: 0,67 % von 16.500,00 Euro pro 1000 Kilometer gemäß Tachostand im Zeitpunkt…

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