Nutzungsausfall

  • KG, Urteil vom 11.10.2010 – 12 U 241/07

    Leitsatz Macht der Käufer eines Pkw Nutzungsausfall als Schadensersatz statt der Leistung geltend, weil der Schaden auf dem infolge seines Rücktritts vom Kaufvertrag (und des damit verbundenen Erlöschens der ursprünglichen Leistungspflicht) endgültigen Ausbleiben der Leistung beruht (BGH, Urteil vom 14. April 2010, VIII ZR 145/09, in dieser Sache), so spricht die Lebenserfahrung für den erforderlichen…

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  • OLG Oldenburg, Urteil vom 24.09.2010 – 11 U 42/10

    Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 5. Mai 2010 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen geändert. Die Klage wird abgewiesen. Auf die Widerklage wird die Klägerin unter Abweisung der Widerklage im Übrigen verurteilt, an den Beklagten 3.050 EUR nebst Zinsen in Höhe…

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  • BGH, Teilversäumnis- und Schlussurteil vom 14.04.2010, Az. VIII ZR 145/09

    Leitsatz Ein auf einen Mangel eines Kraftfahrzeugs gestützter Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag schließt dessen Recht nicht aus, daneben unter den Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der Leistung Ersatz des mangelbedingten Nutzungsausfallschadens zu verlangen (Bestätigung von BGH, 28. November 2007, VIII ZR 16/07, BGHZ 174, 290). Der Käufer kann allerdings im Hinblick auf die ihn treffende…

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  • LG Kassel, Urteil vom 03.11.2009 – 7 O 53/08

    Leitsatz Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag wird ein Anspruch auf Ersatz eines Nutzungsausfallschadens in Form von Mietwagenkosten nicht ausgeschlossen. Tenor Das Versäumnisurteil der Kammer vom 12. Mai 2009 wird aufrechterhalten. Die Klägerin hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags…

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  • LG Hamburg, Beschluss vom 11.05.2009 – 309 S 21/09

    Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg – Altona vom 9.1.2009 (Geschäftsnr.: 318C C 203/08) wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 1.287,00 Euro festgesetzt. Gründe Die Berufung wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig zurückgewiesen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg…

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  • KG, Urteil vom 30.04.2009 – 12 U 241/07

    Leitsatz Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Pkw wegen Sachmängeln wird ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung insoweit ausgeschlossen, als es um den Ersatz eines Nutzungsausfallschadens geht, der dadurch entstanden ist, dass dem Käufer infolge des Mangels der Kaufsache deren Nutzung entgeht; dies gilt auch für einen infolge der Rückgabe der mangelhaften Sache…

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  • LG München I, Urteil vom 29.01.2009, Az. 4 O 6504/07

    Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro 53.794,65 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 23.8.2006 Zug um Zug gegen Übergabe des von der Beklagten am 24.5.2006 gekauften PKW Mercedes-Benz Typ E 320 CDI 4-Matic T-Modell, Fahrzeug-Ident-Nummer: … zu bezahlen. II. Die Beklagte wird verurteilt, an die…

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  • OLG Hamm, Beschluss vom 23.12.2008, Az. 28 W 27/08

    Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 27. August 2008 wird der Beschluss der Einzelrichterin der 19. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 10. Juli 2008 – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen – teilweise abgeändert. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3 mit Ausnahme…

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  • LG Bonn, Urteil vom 21.10.2008, Az. 3 O 181/07

    Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.202,00 € Zug um Zug gegen Rückübereignung des Pkw P H, Fahrzeug-Ident.Nr. … nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.01.2007 sowie weitere 1.580,92 € zu zahlen. Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte bezüglich des im Antrag zu 1.…

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  • OLG Celle, Urteil vom 16.04.2008 – 7 U 224/07

    Leitsatz Die Leckage der Kraftstoffzuleitung im Motorraum, die einen Brandschaden verursacht, aufgrund dessen das Fahrzeug unbrauchbar wird, stellt auch bei einem 10 Jahre alten Gebrauchtwagen keinen gewöhnlichen Verschleiß, sondern einen gewährleistungspflichtigen Mangel dar. Der gewährleistungspflichtige Autoverkäufer ist auch zur Entschädigung des Nutzungsausfalls verpflichtet. Dies folgt nicht aus dem Gesichtpunkt des Verzuges, vielmehr handelt es sich…

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