Neuwagen

  • BGH, Urteil vom 15.10.2003 – VIII ZR 227/02

    Leitsatz Ein unbenutztes Kraftfahrzeug ist regelmäßig noch „fabrikneu“, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, wenn es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluß des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen. Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des…

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  • OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2003 – I-3 U 4/03

    Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 20. Februar 2003 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Duisburg wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert für den Berufungsrechtszug beträgt 54.940,- EUR (45.400 EUR + Feststellung des Annahmeverzugs 4.540 EUR + Feststellung der Ersatzpflicht in Bezug auf…

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  • BGH, Urteil vom 16.07.2003 – VIII ZR 243/02

    Leitsatz Ein als Neuwagen verkaufter Pkw ist entgegen der in der Regel hierin liegenden konkludenten Zusicherung nicht mehr „fabrikneu“, wenn das betreffende Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird (Bestätigung von BGH, Urteil vom 22. März 2000 – VIII ZR 325/98, NJW 2000, 2018). Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das…

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  • OLG Koblenz, Urteil vom 26.06.2003 – 5 U 62/03

    Leitsatz Die Klimaanlage eines fabrikneuen Pkw ist nicht fehlerhaft, wenn die Temperaturen an verschiedenen Luftaustrittöffnungen bei bestimmten Einstellungen erheblich voneinander abweichen (hier: überhitzter Fußraum). Konstruktionsbedingte Besonderheiten und Eigentümlichkeiten eines bestimmten Fahrzeugtyps sind keine Mängel, solange die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist. Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mainz vom 17. Dezember…

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  • OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.03.2003 – 14 U 154/01

    Leitsatz Zur Ermittlung und Berechnung der Nutzungsvorteile des Käufers bei Wandlung eines Neuwagenkaufs (hier: Dieselfahrzeug der gehobenen Mittelklasse – Audi A 6 Quattro TDI 2,5 l V 6 Tiptronik – 0,4% des Bruttokaufpreises pro angefangene 1000 km). Tenorierung der Gebrauchsvorteilsanrechnung. Tenor 1) Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 02.08.2001…

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  • LG Ellwangen, Urteil vom 13.12.2002 – 3 O 219/02

    Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte ? 3.000,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 05.05.2002 zu bezahlen Zug um Zug gegen die Beseitigung nachfolgend aufgeführter Mängel am Fahrzeug des Klägers VW Golf 1,4 l, 55 kW, Typ 1J10AV, Fahrzeugidentifizierungsnummer WVW …, amtliches Kennzeichen …,…

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  • OLG Bamberg, Urteil vom 21.06.2002 – 6 U 9/02

    Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des LG Coburg vom 16.1.2002 wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsrechtszugs zu tragen. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 5.500 EUR abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit…

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  • OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2002 – 9 U 165/01

    Leitsatz Zur Frage der Gewährleistung für die Zusicherung beim Verkauf eines Neufahrzeugs als uneingeschränkt zum Betrieb mit Biodiesel geeignet, wenn nach vom Hersteller später mitgeteilter Unzulässigkeit der Verwendung von Biodiesel diese Angabe zwar zurückgenommen, verbleibende Zweifel aber nicht ausgeräumt werden. Zur Aufnahme der Berechnung der Gebrauchsvorteile in den Urteilstenor. Tenor Auf die Berufung der Beklagten…

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  • OLG Stuttgart, Urteil vom 28.06.2000 – 4 U 53/00

    Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Ulm/Donau vom 18.02.2000 – 3 O 12/00 abgeändert: a) Die Klage wird abgewiesen. b) Auf die Widerklage wird aa) der Kläger verurteilt, an die Beklagte 35.590,– DM nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz…

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  • BGH, Urteil vom 22.03.2000 – VIII ZR 325/98

    Leitsatz Im Verkauf eines Neuwagens durch einen Kraftfahrzeughändler liegt in der Regel die konkludente Zusicherung, daß das verkaufte Fahrzeug „fabrikneu“ ist (Bestätigung BGH, 1980-06-18, VIII ZR 185/79, NJW 1980, 2127). Ein als Neuwagen verkaufter Pkw ist nicht mehr „fabrikneu“, wenn das betreffende Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird (Bestätigung BGH, 1980-02-06,…

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