Neuwagen
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OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.01.2007, Az. I-1 U 177/06
Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 14. Juni 2006 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000 € abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung…
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OLG Dresden, Urteil vom 04.10.2006 – 8 U 1462/06
Leitsatz Ein als fabrikneu verkaufter, bislang nicht amtlich zugelassen gewesener Pkw, der nach den Vereinbarungen der Parteien über eine Strecke von gut 500 km per Achse zu überführen ist, verliert die Neuwageneigenschaft nicht dadurch, dass er bei Auslieferung einen Tachostand aufweist, der weniger als 100 km über der kürzestmöglichen Verbindungsstrecke liegt, und der Gebrauchszweck der…
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LG Flensburg, Urteil vom 27.09.2006 – 3 O 136/06
Leitsatz Für die Berechnung der Standzeit zur Bestimmung der Eigenschaft „fabrikneu“ eines Kfz ist auf den Eingang der Bestellung beim Verkäufer abzustellen, sofern der Verkäufer die Annahme konkludent durch Lieferung erklären darf. Bei einem Kaufvertrag über ein fabrikneues Kfz führt ein Überschreiten der – gesetzlich nicht normierten – 12-Monats-Frist bei der Standzeit noch nicht zu…
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LG Bonn, Urteil vom 26.09.2006 – 3 O 372/05
Leitsatz Zur Beeinträchtigung der Neuwageneigenschaft eines verkauften Fahrzeugs durch nicht unerhebliche Schäden, die vor Auslieferung im Werk entstanden und dort behoben worden sind. Tenor Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, an die – M – GmbH auf den Leasingvertrag Nr. 4… /… vom 08.01.2005 33.805,00 € zu zahlen Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs…
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OLG Celle, Urteil vom 28.06.2006 – 7 U 235/05
Leitsatz Bei einem Lunker im Motorblock eines Neufahrzeugs (Gussfehler bei der Herstellung), der zum Ölverlust führt und als Nachbesserung zumindest den Austausch des Motorblocks mit Kopf erfordert, ist die Nacherfüllung durch Nachlieferung eines gattungsmäßigen Ersatzfahrzeugs nach Wahl des Käufers nicht unverhältnismäßig. Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit i.S.v. § 439 Abs. 3 BGB kann vom Verkäufer nur…
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LG Wuppertal, Urteil vom 09.02.2006 – 9 S 146/05
Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 20. April 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Remscheid wird zurückgewiesen. Die im zweiten Rechtszug erweiterte Klage (Berufungsantrag Nr. 3) wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des zweiten Rechtszuges. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger erwarb von der Beklagten im Jahre 1998 einen „Neuwagen“. Mit…
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OLG Stuttgart, Urteil vom 01.02.2006 – 3 U 106/05
Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Einzelrichterin des Landgerichts Ulm vom 22.04.2005 (Az.: 2 O 410/04) a b g e ä n d e r t: (1) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.482,29 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 28.06.2003, Zug um Zug…
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OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2005 – I-1 U 84/05
Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 24. März 2005 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger verlangt die Rückabwicklung eines Kfz-Kaufs. Die Beklagte, die mit importierten Geländewagen verschiedener Marken handelt, hatte in der Zeitschrift „Die…
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OLG Brandenburg, Urteil vom 20.07.2005 – 4 U 17/05
Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 22. Dezember 2004 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden,…
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OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2005 – I-3 U 12/04
Leitsatz Schließen bei einem Kleinwagen – wie bei sämtlichen Fahrzeugen des entsprechenden Typs, nicht aber bei vergleichbaren Fahrzeugen anderer Hersteller – die beiden Seitentüren nicht bündig, sondern mit einem optisch kaum wahrnehmbaren Versatz von 1,7 bzw. 1,8 mm zur angrenzenden Karosserie ab, ohne dass dies den Türschluss als solchen beeinträchtigt, so liegt hierin, selbst wenn…