Neuwagen

  • LG Saarbrücken, Urteil vom 22.10.2012 – 3 O 356/11

    Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 29.907,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz des BGB hieraus seit dem 01.09.2011 Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs BMW 125 i Coupé mit der Fahrgestell-Nr. … zu zahlen. II. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der…

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  • KG, Beschluss vom 19.07.2012 – 23 U 79/12

    Leitsatz Ein Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Neufahrzeug nach den zu sog. „Montagsautos“ entwickelten Grundsätzen setzt voraus, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Rücktritts einen Sachmangel aufweist. Fehlt es daran, kann der Rücktritt nicht allein darauf gestützt werden, dass das Fahrzeug wegen einer Vielzahl in der Vergangenheit bestehender – zwischenzeitlich beseitigter – Mängel fehleranfällig sei.…

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  • LG Duisburg, Urteil vom 25.06.2012 – 3 O 18/12

    Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein mangelfreies fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeug mit identischer technischer Ausstattung Zug um Zug gegen Rückübereignung des mangelhaften Wohnmobils Fabrikat I, Fahrzeugidentitätsnummer 0 nachzuliefern zuzüglich Zinsen aus dem Kaufpreis in Höhe von *) 41.400,00 EUR in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.4.2011 zu zahlen. Es…

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  • OLG Stuttgart, Urteil vom 17.04.2012 – 6 U 178/10

    Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 15.09.2010 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der aufgrund der Urteile vollstreckbaren…

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  • LG Bochum, Urteil vom 12.04.2012 – 4 O 250/10

    Tenor Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs S mit der Fahrgestell-Nr.: … an den Kläger 20.260 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.5.2010 zu bezahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des…

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  • LG Kiel, Urteil vom 17.02.2012 – 12 O 277/11

    Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Klägerin werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin begehrt Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Neuwagen. Die Klägerin erwarb mit Vertrag vom 20.11.2010 (K 1; Bl. 7 d.A.) bei der Beklagten…

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  • OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 22.12.2011 – 25 U 162/10

    Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Kassel vom 29. September 2010 wird zurückgewiesen und die im Berufungsverfahren erweiterte Klage abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 %…

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  • OLG Nürnberg, Urteil vom 15.12.2011 – 13 U 1161/11

    Tenor Auf die Berufung wird das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 05.05.2011 abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, den Mangel des Fahrzeuges Alfa Romeo, Fahrzeug-Identifizierungsnummer …, der darin besteht, dass sich Metallteile im Kraftstoffsystem befinden, fachgerecht zu beseitigen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger…

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  • OLG Hamm, Urteil vom 17.11.2011 – I-28 U 109/11

    Leitsatz Ein geringfügiger, fachgerecht in Werksqualität beseitigter Lackkratzer eines Neuwagens ist kein Sachmangel und nicht offenbarungspflichtig. Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28. März 2010 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin…

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  • OLG Hamm, Urteil vom 10.11.2011 – I-2 U 68/11

    Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.02.2011 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Dem Kläger werden die Kosten des Rechtstreits auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden,…

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