Neuwagen
-
LG Düsseldorf, Urteil vom 13.05.2013 – 5 O 148/11
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Käufer begehrt mit der vorliegenden Klage Kaufpreisminderung. Der Kläger erwarb im Februar 2010 bei der Beklagten ein Neufahrzeug A, zu einem Gesamtpreis…
-
OLG München, Urteil vom 10.04.2013 – 20 U 4749/12
Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts Landshut vom 24.10.2012, Az. 55 O 3191/11, aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.000 EUR abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 0,75 % von 15.000 EUR pro 1.000 gefahrene Kilometer bis zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs nebst Zinsen in Höhe…
-
OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.03.2013 – 1 U 38/12-11
Leitsatz Kein Rücktritt wegen eines unerheblichen, nicht behebbaren Mangels eines Neufahrzeugs, der die Gebrauchstauglichkeit und den Komfort nur unwesentlich beeinträchtigt und dessen Auftreten von der Fahrweise des jeweiligen Fahrers abhängig ist (hier: Klackgeräusch beim Schaltvorgang). Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 29. Dezember 2011 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken, 6 O 310/11, wird…
-
OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 28.02.2013 – 3 U 18/12
Leitsatz Ein Mangel an einem Kraftfahrzeug, der einer TÜV-Abnahme und damit dem dauerhaften Betrieb des Fahrzeugs entgegensteht, kann unabhängig vom erforderlichen Kostenaufwand für die Mangelbeseitigung nicht als unerheblich angesehen werden. Dies gilt auch für einen Mangel, der bei den Fahrzeuginsassen berechtigt das Gefühl entstehen lässt, in dem Fahrzeug nicht sicher zu sein (hier: schlagende Geräusche…
-
OLG Hamm, Urteil vom 07.02.2013 – I-28 U 94/12
Leitsatz Zu den Voraussetzungen des Rücktritts von einem Neuwagenkauf wegen zu hoher Verbrauchswerte. Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. April 2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum mit der Maßgabe abgeändert, dass die Beklagte unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt bleibt, an den Kläger 17.200,74 EUR nebst Zinsen…
-
BGH, Urteil vom 06.02.2013 – VIII ZR 374/11
Leitsatz Ein Neuwagenkäufer, der die Entgegenahme des ihm angebotenen Fahrzeugs wegen vorhandener Karosserie- und Lackmängel ablehnt und deren Beseitigung verlangt, verliert hierdurch nicht den Anspruch darauf, dass das Fahrzeug technisch und optisch in einen Zustand versetzt wird, der der beim Neuwagenkauf konkludent vereinbarten Beschaffenheit „fabrikneu“ entspricht. Bei der im Rahmen des § 323 Abs. 5…
-
BGH, Urteil vom 23.01.2013 – VIII ZR 140/12
Leitsatz Die Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einem gehäuften Auftreten von Mängeln ein sogenanntes „Montagsauto“ vorliegt, bei dem eine (weitere) Nacherfüllung für den Käufer unzumutbar ist, unterliegt der wertenden Betrachtung durch den Tatrichter. Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 4. April 2012 wird zurückgewiesen. Der Kläger…
-
OLG Celle, Urteil vom 19.12.2012 – 7 U 103/12
Leitsatz Hat sich der Käufer für eine Nachbesserung und nicht für Ersatzlieferung entschieden, ist er an diese Wahl gebunden; er muss abwarten, ob die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist Erfolg hat oder nicht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Verkäufer bereits mit der Nacherfüllung begonnen hat, und auch dann, wenn dabei in einem Werkstattaufenthalt nacheinander Arbeiten…
-
OLG Koblenz, Beschluss vom 21.11.2012 – 2 U 460/12
Tenor Der Senat beabsichtigt nach vorläufiger Beratung, die Berufung gegen das Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 02.04.2012, Az. 5 O 65/11, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt…
-
LG Berlin, Urteil vom 05.11.2012 – 28 O 220/12
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger bestellte in schriftlicher Urkunde vom 10. Januar 2012 bei der Beklagten ein „EU-Importfahrzeug“ der Marke … Typ „… … Sondermodell ……