Motorschaden

  • OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2017 – 19 U 123/16

    Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 25.8.2016 (1 O 424/15), berichtigt durch Beschluss vom 6.10.2016 (1 O 424/15), wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor wie nachstehend ersichtlich berichtigt wird und sich die Vollstreckbarkeit nach diesem Beschluss richtet: Das Versäumnisurteil des Landgerichts Aachen vom 11.12.2015…

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  • LG Berlin, Urteil vom 08.11.2016 – 88 S 14/16

    Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Pankow/Weißensee, 2 C 271/15, vom 9. Dezember 2015 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen. Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe des beizutreibenden…

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  • LG Aachen, Urteil vom 25.08.2016 – 1 O 424/15

    Leitsatz Ausreichende Gelegenheit zur Nacherfüllung des Verkäufers bei Mängelrüge des Käufers Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Für den Kläger ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung…

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  • OLG Oldenburg, Urteil vom 27.04.2016 – 1 U 45/16

    Leitsätze Ein bei einem Neufahrzeug (Wohnmobil) festgestelltes „Ruckeln“ des Motors, das bei einem Kaltstart, bei Außentemperaturen zwischen 13,6 °C und 18,5 °C und einer Motordrehzahl zwischen 1.500 und 2.000 Umdrehungen für einige Minuten auftritt, stellt einen erheblichen Sachmangel und nicht lediglich einen Komfortmangel dar.(Rn.14) Tenor Die Berufungen der Beklagten und der Streithelferin zu 2) gegen…

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  • OLG München, Urteil vom 23.03.2016 – 3 U 1178/14

    Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 13.03.2014, Az. 2 O 2612/13, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: a) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5784,88 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 17.09.2011 sowie 358 € auf vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten nebst…

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  • OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2016 – I-3 U 12/15

    Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 12. Januar 2015 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Gründe A. Die Berufung des Klägers ist zulässig, bleibt aber in…

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  • OLG Koblenz, Beschluss vom 24.02.2016 – 10 U 490/15

    Leitsatz Enthält der Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug die Klausel „Chiptuning wird vom Käufer gelöscht, da illegal“, so hängt die Wirksamkeit der darin liegenden Beschaffenheitsvereinbarung nicht davon ab, dass der Verkäufer den Käufer außer über die Gefahr eines Motorschadens bei Betrieb des getunten Kraftfahrzeuges auch über die genaue Art des Tunings und die zulassungsrechtlichen und…

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  • OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 23.02.2016 – 4 U 214/15

    Tenor In dem Rechtsstreit … weist der Senat darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung des Beklagten nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Gründe I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 28.08.2015 ist zwar zulässig, hat in der Sache nach der einstimmigen Überzeugung des Senats jedoch offensichtlich keine Aussicht…

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  • OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.02.2016 – 4 U 60/15

    Leitsatz Zum nebenvertraglichen Pflichtenkreis bei Annahme eines Kfz.-Werkstattauftrags. Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 12.5.2015 (Az. 4 O 26/13) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe A. Die Klägerin macht…

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  • OLG Köln, Urteil vom 11.11.2015 – 16 U 23/15

    Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das am 23.12.2014 verkündete und am 06.01.2015 berichtigte Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 22 O 89/12 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch die Klägerin durch…

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